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Einkommensanrechnung

von Berta M.13.01.2014 | 14:34
1077 Ansichten
2 Antworten
Ich bin 1953 geboren, habe 521 Versicherungsmonate eingezahlt und möchte ab 2016 mit 9,3% Abschlag eine Altersrente beziehen. Ich bin nicht mehr berufstätig und übe keine geringfügige Beschäftigung aus. Derzeit beziehe ich rund 3.500 Euro Einnahmen aus einer Solaranlage. Wird deshalb meine Rente gekürzt? Wenn ja, um wie viel? Wie hoch ist die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Altersrente?

2 Antworten

Berta M.am 13.01.2014 | 14:36
Berta M. schrieb

3.500 Euro pro Kalenderjahr

3.500 Euro pro Kalenderjahr
Jonasam 13.01.2014 | 16:08
Hallo Berta M.! Ihre Rente wird nicht gekürzt. Grundsätzlich stellen die Einkünfte aus einer Solaranlage Einkommen dar, welche sich auf die Rentenhöhe (ggf. auf den Rentenanspruch, wenn alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden) auswirken können. Die Hinzuverdienstgrenze liegt zur Zeit bei 450 Euro im Monat, also 5.400 Euro im Jahr. Mit der Solaranlage werden Sie wie ein selbständiger gewertet. Daher wird Ihr Jahreseinkommen durch 12 dividiert, um einen monatlichen Wert zu erhalten. Ihre 3.500 Euro geteilt durch 12 Monate ergeben ein monatliches Einkommenvon 291,67 Euro. Diese 291,67 Euro/Monat liegen unterhalb der Grenze von 450 Euro. Ihre Rente kann daher als Vollrente gezahlt werden (sofern das alle Einkommen waren). Mit freundlichen Grüßen Jonas
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