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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung auf H-Renten

von Laura24.01.2011 | 14:33
2536 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Mitarbeiterin im Bereich betriebliche Altersversorgung eines Unternehmens, das Betriebsrenten ( Direktzusage), d. h. dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen, an ehemalige Mitarbeiter auszahlt. Inwiefern erfolgt eine Anrechnung unserer Betriebsrente? Eine Anrechnung erfolgt doch nur, wenn das neue H-Rentenrecht Anwendung findet, oder? Weshalb ist auf dem Vordruck R674 nach der Versteuerung gefragt. Gibt es zu dem Thema eine Bröschure für Arbeitgeber, die Betriebsrenten auszahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2011 | 06:55

Wie bereits W*lfgang erläutert hat, wird die Betriebsrente nur nach "neuem" H-Rentenrecht angerechnet.

Die Regelungen der Einkommensanrechnung sehen vor, das der Bruttozahlbetrag der Betriebsrente pauschal gekürzt wird. Dieser pauschale Abzug ist abhängig von der Art der Besteuerung der Betriebsrente. Für Leistungen, die nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden, ist ein Pauschalabzug von 17,5 % und für Leistungen, die nachgelagert und damit in vollem Umfang besteuert werden, bei Leistungsbeginn vor dem Jahre 2011 ein Pauschalabzug von 21,2 % zu berücksichtigen. Bei einem Leistungsbeginn nach dem Jahre 2010 ist bei nachgelagerter Besteuerung ein Pauschalabzug von 23 % vorzunehmen.

Um dies beurteilen zu können, wird im Vordruck R674 nach der Besteuerung gefragt.

1 Antworten

W*lfgangam 24.01.2011 | 19:26
Hallo Laura, > Eine Anrechnung erfolgt doch nur, wenn das neue H-Rentenrecht Anwendung findet, oder? Vollkommen richtig, das 'alte' Rechte kennt keine Anrechnung der betrieblichen Renten. Allgemeine Broschüre zur HR-Rente hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… Frage im R674 ...ohne es näher zu kennen, dürfte auf den 'Netto'-Betrag der betrieblichen Rente zielen, der dann im Rahmen der Anrechnung nach 'neuem' Recht übrigbleibt. Für das 'alte' HR-Rentenrecht wird der R674 aber auch nicht gefordert. Gruß w.
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