Hallo Felix,
der Zuschuss zur Krankenversicherung berechnet sich aus dem Zahlbetrag der Rente.
Der Zahlbetrag der Rente ergibt sich natürlich erst nach Einkommensanrechnung.
Danke für die Antworten. Das Ergebnis vermag nicht zu überzeugen, weil es sich aus dem Gesetz so nicht ableiten lässt. Auch untergesetzliche Regelungen können rechtswidrig sein. Das Abstellen auf den sich nach der Einkiommensanrechnung ergebenden Zahlbetrag benachteiligt insbesondere auch die Fälle mit einem geringen Zahlbetrag.
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