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Einkommensanrechnung aus selbstständiger, nichtselbstständiger Arbeit + Mini Job auf Weisenrente bei

von Sebastian03.01.2008 | 15:02
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich bin mir sehr unsicher inwieweit meine momentanen Einkommen auf meine Weisenrente angerechnet werden: 2007: -Einkünfte aus Kleingewerbe: ca. 2000, -Mini Job: 05/2007:130,- 07/2007:198,- 10/2007:125,- - Einkünfte Lohnsteuerkarte: 04/2007: 478,- 07/2007: 845,- 08/2007:1549,- 09/2007: 425,- 10/2007: 805,- - Weisenrente: 220,18 /Monat Im Vorjahr habe ich aus Minijob: 655,- im Jahr + 1265 aus Kleingewerbe verdient. steuerlich mache ich hohe Ausbildungskosten für mein Studium geltend ist dies irgendwie relevant? Habe ich mit einer Rückzahlung zu rechnen und in welcher Höhe?!? Vielen Dank!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

Bei der Waisenrente beträgt der Freibetrag monatlich 462, 35 Euro im Bereich West ( 406,38 Euro im Bereich Ost ).

Wird dieser Betrag mit den Einkünften überschritten, wird alles darüber hinaus zu 40 % bei der Waisenrente in Abzug gebracht.

Wir empfehlen Ihnen sich für die genauen Berechnungen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

0 Antworten

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