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Einkommensanrechnung bei Rente wegen Todes

von Astrid Dzaack25.06.2007 | 10:03
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Sehr geehrte Damen und Herren, wird bei dem Bezug von einer Witwenrente, die Zahlung einer Abfindung aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses angerechnet? Die Abfindung wird 1 Jahr nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisse für den Verlust des zukünfigen sozialen Besitzstandes gezahlt. Die Abfindungszahlung ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Weitere beitragspflichtige Gehaltseinkünfte oder sonstiges Einkommen sind in dem laufenden Kalenderjahr nicht nicht vorhanden. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir auch die gesetzliche Grundlage im SGB nennen können, sofern die Abfindung anrechnungsfähig ist. Des Weiteren bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob die Abfindung nur im Auszahlungsmonat auf die Witwenrente angerechnet wird oder aufgrund der einmaligen Zahlung eine Verteilung auf 12 Monate erfolgt. Für Ihre Unterstützung im Voraus vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Astrid Dzaack

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das kommt grundsätzlich darauf an, wann und in welchem Zusammenhang die Abfindung gezahlt wird.

Ihren Angaben zufolge ist im Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich bereits beendet.

Wurde bzw. wird im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten, so bleibt die Abfindung bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente unberücksichtigt.

Auch ansosnsten ist bei dieser Konstellation nur der Teil der Abfindnung zu berücksichtigen, der für die Entschädigung des durch die Beendigung entgangenen Arbeitsentgelts gilt.

Details sowie konkrete Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung kann man Ihnen in einer Auskunfts und Beratungsstelle erklären.

MfG

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