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Einkommensanrechnung bei Witwenrenten

von geschiedene Frau05.02.2007 | 21:04
2229 Ansichten
4 Antworten
Hallo, bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens auf die Hinterbliebenenrente wird bei einem Arbeitsentgelt aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis das Nettoentgelt so ermittelt, indem vom Bruttoentgelt ein Pauschalsatz von 40 Prozent abgezogen wird. Meine Frage: Lag dieser Prozentsatz im Jahr 1999 nur bei 35 Prozent? Wäre für mich sehr wichtig zu wissen. Vielen Dank vorab.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 15:59

Hallo,

der Pauschalabzug bei Bruttoarbeitsentgelt liegt zur Zeit bei 40 % seit dem 01.07.2001. Vorher wurden pauschal 35 % in Abzug gebracht, wenn es sich um Entgelt aus einer ausgeübten Beschäftigung handelte.

3 Antworten

Haseam 06.02.2007 | 07:45
Da haben Sie vollkommen Recht.
nanaam 06.02.2007 | 11:03
Bis zu einem bestimmten Freibetrag besteht die Möglichkeit, Einkommen zu erzielen, ohne dass dies zu einer Minderung der Rente führt. Übersteigt das anzurechnende Einkommen den Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Witwen- bzw. Witwerrente, Erziehungsrente oder Waisenrente angerechnet. Nein der Prozentsatz betrug auch 1999 40 %.
ohneam 06.02.2007 | 11:24
ich glaube hier wurde irgendwie aneinanderworbei geredet??? Vom Brutto einkommen werden jetzt(!) 40 % abgezogen, früher waren es mal 35 % - aber alles was den Freibetrag übersteigt wurde schon immer zu 40% angerechnet
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