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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Einmalzahlungen

von HLRT6709.12.2014 | 17:37
1385 Ansichten
4 Antworten

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Wenn eine Leistung aus betrieblicher Altersversorgung als Einmalbetrag ausbezahlt wird - in welcher Form erfolgt dann die Anrechnung auf eine DRV-Witwen-/Witwerrente? Im Monat des Bezugs, auf ein Jahr verteilt oder (analog zur Behandlung ín der Kranken- und Pflegeversicherung) über einen längeren Zeitraum verteilt?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HLRT67,

wenn die betriebliche Altersversorgung als Einmalzahlung ausgezahlt wird (als Abfindung) ist der Betrag bei der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, der ohne die Abfindung als mtl. Rentenbetrag zu zahlen wäre. Geregelt ist dies in § 18a Abs. 3 Satz 3 SGB IV.

Dies gilt nur bei dem "neuen" Hinterbliebenenrecht. Bei den "Altfällen" würde eine Betriebsrente - egal wie sie ausgezahlt wird - überhaupt nicht angerechnet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo HLRT,

laut § 18a Abs. 3 Satz 3 SGB IV wird bei einer Kapitalleistung der Betrag als Einkommen berücksichtigt, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung zahlen wäre. Dieser Betrag müßte von der Stelle errechnet werden, die Ihnen die Leistung auszahlt. Eine "Verteilung" des ausgezahlten Betrages auf z.B. 10 Jahre, wie von Ihnen im Zusammenhang mit der Krankenversicherung beschrieben, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

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2 Antworten

W*lfgangam 09.12.2014 | 20:38
Hallo HRLT67, bei 'altem' Hinterbliebenenrentenrecht zählt eine Betriebsrente nicht als Einkommen, also auch die Einmalzahlung nicht. Bei 'neuem' Recht (Betriebsrenten sind als Einkommen anzurechnen) gilt meines Wissen, dass auch eine Einmal(aus)zahlung zur dauerhaften Einkommensanrechnung führt, so als wäre der mtl. zu erwartende Betrag auf Dauer gezahlt worden. Gruß w.
HLRT67am 15.12.2014 | 10:03
Liebr Experte, lieber Experte, zunächst vielen Dank - die nächste Frage wäre: wie ist diese Situation geregelt, wenn diese Versorgungsleistung nur als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann, eine Verteilung auf monatliche Zahlungen also nicht explizit geregelt ist? Auf welchen Zeitraum muß ich dann verteilen - 12 Monate? 10 Jahre, wie es die KV/PV tut?
Deutsche Rentenversicherung
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