Hallo Michael01.02.2017,
eine Erbschaft oder eine private Rente wird nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.
Ob und in welcher Weise das Sozialamt solche Einkünfte bei einer evtl. späteren Leistung berücksichtigen wird, kann seitens der Rentenversicherung nicht gesagt werden.