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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Sozialamt

von Michael01.02.201701.02.2017 | 11:55
1373 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, konkret geht es darum, dass eine Bekannte 1968 geboren derzeit ca. 500,-€ EM Rente aus der GRV bekommt. Nun hat sie aus einer Erbschaft 65.000,-€, die sie splitten möchte. 50.000,-€ als lebenslange Sofortrente und 15.000,-€ auf das Sparbuch, um das dann zu verbrauchen. Nun folgende Frage: Wird das als Einkommen bei der EM gewertet? Und was würde das Sozialamt machen, wenn Sie nach dem Verbrauch der 15.000,-€ denn ggf. Leistungen beantragt. Die Rente aus der Sofortrente liegt ja unter der Bezugsgröße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael01.02.2017,

eine Erbschaft oder eine private Rente wird nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.

Ob und in welcher Weise das Sozialamt solche Einkünfte bei einer evtl. späteren Leistung berücksichtigen wird, kann seitens der Rentenversicherung nicht gesagt werden.

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4 Antworten

=//=am 01.02.2017 | 12:40
Auf die EM-Rente ist das Erbe keinen Einfluss, es wird nicht angerechnet. Wie es beim Sozialamt angerechnet wird, müssen Sie dort nachfragen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie bei 50.000,- Euro lebenslanger Sofortrente überhaupt noch einen Anspruch auf Sozialhilfe haben wird. Es wäre eigentlich auch nicht gerecht gegenüber allen wirklich Hilfsbedürftigen.
Michael01.02.2017am 01.02.2017 | 13:31
Der Betrag von 50.000 € soll bei einer Versicherung verrentet werden. Dabei erhält die Dame ca.160 € pro Monat.
???am 01.02.2017 | 13:39
Die Überlegungen sind sicher richtig. Aber irgendwo in meinem Hinterkopf spukt so der Gedanke herum, dass ich mich nicht vorsätzlich hilfsbedürftig machen darf (z.B. durch Schenkung). Daraus würde sich für mich die Frage ergeben, ob dieser Vertragsabschluss in Kenntnis der späteren Hilfsbedürftigkeit zulässig ist. Ich weiß aber nicht, ob das vom Sozialleistungsträger geprüft wird und wie ggf. die Antwort lautet.
Herz1952am 01.02.2017 | 15:07
Hallo Michael01.02.2017, Falls sie Grundsicherung bezieht hat das Sozialamt sofort Zugriff auf die Gesamte Erbschaft, bzw. die gesamte Erbschaft wird als Vermögen angerechnet. Sie muss dann damit leben, kann aber im allgemeinen den doppelten Lebensunterhaltsbetrag monatlich ausgeben ohne Nachweis. Sollten Sonderausgaben anfallen (z.B. Instandhaltung Wohnung) sollte sie dies extra vermerken, dass es sich nicht um Verarmung durch Verschenkung handelt. Näheres erfährt sie bei Sozialamt. Sie muss allerdings die Gesamte Erbschaft angeben. Eine Splittung wird wohl insofern ausgeschlossen sein, bzw. keine Bedeutung haben. (Sofortvermögen/Rente).
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