Hallo Alexander,
Arbeitsentgelte und Entgeltbestandteile werden unabhängig von einer Steuerpflicht oder Beitragspflicht nach ausländischem Recht so beurteil, wie sie nach deutschem Einkommensteuerrecht einzuordnen wären und werden somit angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung