Christas Anfrage wurde von user lotscher bereits beantwortet - dem ich zustimmen möchte.
Die KR Anfrage zielt indes auf die ab Juli 2007 vorgenommene Änderung des § 18 b Abs.5 Satz 1 SGB IV zu den 400 Euro Jobs ab. Seither wird indes keine 20 % Kürzung der 400 Euro mehr vorgenommen, was dazu führen kann, dass ein aktuell ausgeübter 400 Euro Job neben einer Witwenrente im Vergleich zur selben Situation im Juni 2007 zu einer Kürzung der Rente führen kann - die 400 Euro Nebenverdienst werden seit Juli nämlich direkt auf den Freibetrag angerechnet.
Wie sich im Einzelfall eine Einkommensanrechnung auswirkt, kann Ihnen die zuständige Sachbearbeitung erläutern.
MfG