Hallo MaxMaier,
es kommt auf die Art der VBL-Rente an:
Wird die VBL-Rente nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert, dann 17,5 % (das betrifft umlagefinanzierte VBL-Renten).
Erfolgt dagegen eine nachgelagerte Besteuerung, beträgt der Abzug bei Beginn der VBL-Rente vor 2011 21,2 % und bei Beginn ab 2011 23 %.
Um welche Art der VBL-Rente bzw. der Besteuerung es sich handelt, können Sie aus Ihrer VBL-Leistungsmitteilung erkennen oder erfragen Sie bitte bei der VBL oder Ihrem Finanzamt.