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Experten-Antwort

Einkommensanrechung

von MaxMaier31.08.2011 | 16:16
1896 Ansichten
2 Antworten

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Ich hätte eine Frage zur Einkommensanrechung neues Hinterbliebenenrecht. Um welchen Prozentsatz wird der Bruttobetrag einer VBL-Rente gekürzt, um den anzusetzenden Nettobetrag zu ermitteln? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MaxMaier,

es kommt auf die Art der VBL-Rente an:

Wird die VBL-Rente nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert, dann 17,5 % (das betrifft umlagefinanzierte VBL-Renten).

Erfolgt dagegen eine nachgelagerte Besteuerung, beträgt der Abzug bei Beginn der VBL-Rente vor 2011 21,2 % und bei Beginn ab 2011 23 %.

Um welche Art der VBL-Rente bzw. der Besteuerung es sich handelt, können Sie aus Ihrer VBL-Leistungsmitteilung erkennen oder erfragen Sie bitte bei der VBL oder Ihrem Finanzamt.

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1 Antworten

-_-am 31.08.2011 | 18:42
Betriebsrenten 17,5 bzw. 23 Prozent http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Die Abzugsquoten für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wurden mit Wirkung vom 01.07.2007 durch Art. 4 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes geändert. Für Leistungen, die nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden, ist ein Pauschalabzug von 17,5 % und für Leistungen, die nachgelagert und damit in vollem Umfang besteuert werden, bei Leistungsbeginn vor dem Jahre 2011 ein Pauschalabzug von 21,2 % zu berücksichtigen. Bei einem Leistungsbeginn nach dem Jahre 2010 ist bei nachgelagerter Besteuerung ein Pauschalabzug von 23 % vorzunehmen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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