Die Angaben zum Vorjahreseinkommen sind von Bedeutung, da beim erstmaligen Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente mit Einkommen ein Vergleich zw. den Vorjahreseinkünften und den laufenden Einkünften gemacht wird.
Grundsätzlich ist das Vorjahreseinkommen maßgebend, es sei denn das laufend Einkommen ist geringer.
Daher wird nach dem Vorjahreseinkommen im Formular R660 gefragt. Bitte geben sie dort von Jan.-Dez. des Vorjahres Arbeitsverdienst an (sofern das Beschäftigungsverh. das ganze Jahr ausgeübt wurde).
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