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Experten-Antwort

Einkommensgrenze bei Erhalt von Rente und Witwenrente

von Argseni11.01.2019 | 07:48
86 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen Zusammen, Ich bin 69 Jahre beziehe meine volle Rente von 550€ und die Grösse Witwenrente von 440 €. Würde sich meine Witwenrente kürzen wenn ich einen Nebenjob auf 450 € Basis ausüben wollte. Für Ihre Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ein Schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Argseni,

diese Frage lässt sich leider nicht so ohne weiteres beantworten. Um eine verlässliche Berechnung durchführen zu können, wären eine ganze Reihe weiterer Informationen - insbesondere zum Wohnsitz (alte oder neue Bundesländer), zum Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnis sowie zum Rentenbeginn und den jeweiligen (Brutto-)Rentenhöhen und der beiden Renten erforderlich.

Daher möchte ich Ihnen hier zunächst nur die Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuver­dienen“ empfehlen, die Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=29

herunterladen können.

Zur Klärung weiterer individueller Fragen sollten Sie sich dann ggf. an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Argseniam 11.01.2019 | 22:09
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
W*lfgangam 11.01.2019 | 22:53
Ergänzend: Machen Sie Ihren Minijob versicherungspflichtig *), dann werden statt 450 EUR Einkommen (zusätzlich neben Ihrer Altersrente), nur 270 EUR als Einkommen bei der Witwenrente berücksichtigt - und damit liegen Sie sicher im anrechnungsfreien Bereich. Wenn das 'alte' Hinterbliebenenrentenrecht gilt = Eheschließung vor 2002. *) wodurch Sie sogar weitere eigene/kleine Rentensprüche erwerben. Insofern, mangels weiterer Info von Ihnen, doch besser die nächste Beratungsstelle aufsuchen - sofern die oben verlinkte Merkblatt-Informationen noch Fragen offen lassen. Gruß w.
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