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Experten-Antwort

Einkommensnachweis Witwenrente

von Witwe03.05.2020 | 17:12
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3 Antworten

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Hallo Ich beziehe seit einigen Jahren schon Witwenrente. Daneben beziehe ich eine Altersrente und Einnahmen aus privater Vermietung und Verpachtung (in sehr geringer Höhe und von Jahr zu Jahr geringer werdend). Bisher habe ich immer meinen Einkommensteuer-Bescheid als Einkommensnachweis bei der DRV eingereicht. Aufgrund der geringen Altersrente muss ich keinerlei Steuern zahlen und es erfolgte auch kein Abzug bei der Witwenrente. Ich frage mich jetzt, ob ich für den Rest meines Lebens jedes Jahr weiterhin meine Einkünfte für die Witwenrente einreichen muss. Ich werde ja auch immer älter und die Vorstellung, dass ich auch hochbetagt noch eine Einkommenssteuer-Erklärung machen muss, nur damit die Witwenrente ausgezahlt wird, ist doch recht belastend für mich. Soweit ich mich erinnere musste meine Mutter nie einen Einkommensnachweis für ihre Witwenrente einreichen, obwohl ihre Altersrente und Betriebsrente sehr viel höher ist, als meine Altersrente. Danke schon mal im Voraus Witwe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie als zu berücksichtigendes Einkommen lediglich ihre eigene Altersrente beziehen, dann ist der Steuerbescheid als Nachweis nicht notwendig. Die Höhe ihrer Altersrente wird maschinell zum Zwecke der Einkommensanrechnung übermittelt. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, erfragen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt.

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2 Antworten

Siehe hieram 03.05.2020 | 18:14
Hallo Witwe, die Versteuerung der Renten hat sich erheblich in der Zwischenzeit geändert, so dass Sie nicht Ihre Konditionen mit denen Ihrer Mutter vergleichen können/sollten. Sie haben aber die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Nach Erhalt legen Sie diese dann der DRV vor und damit dürfte das Thema erledigt sein. Das Formular zur Beantragung der Bescheinigung erhalten Sie z. B. hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=8U8I9DIKU0… Falls Sie dann irgendwann beabsichtigen, Ihre Immobilie/n doch zu verkaufen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vorher, welche Auswirkungen das dann auf Ihre Rente/Witwenrente haben würde. Einen schönen Restsonntag und alles Gute!
Witweam 03.05.2020 | 21:07
Danke für Ihre Antwort. Dass die Rentenbesteuerung jetzt eine andere ist, ist klar. Aber gibt es auch Unterschiede bei Einkommensanrechnung zwischen heutigen und früheren Witwenrenten? Ich bekomme übrigens eine große Witwenrente, wo Einkünfte aus privater Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalerträgen nicht berücksichtigt werden. Ansonsten habe ich nur eine sehr bescheidene Altersrente. Meine Frage ist, muss ich, wenn sich meine Einkünfte und Einkunftsarten nicht ändern (was der Fall ist), für den Rest meines Lebens trotzdem jedes Jahr einen Einkommensnachweis vorlegen (was bedeutet, eine Steuererklärung zu machen)? Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ja auch immer nur für 3 Jahre gültig. Muss also auch immer wieder erneuert werden. Witwe
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