Hallo Monika,
ob Ihre Pachteinnahmen als Arbeitseinkommen angesehen und damit als Hinzuverdienst auf die Altersrente angerechnet werden, ist davon abhängig, wie diese steuerrechtlich eingestuft werden. Stehen die Pachteinnahmen im Einkommensteuerbescheid unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", liegt kein Arbeitseinkommen vor und damit auch kein anrechenbarer Hinzuverdienst. Werden die Pachteinnahmen dagegen unter "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" (oder unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit") aufgeführt, werden diese grundsätzlich als Hinzuverdienst berücksichtigt (bezüglich der Höhe können hier wiederum Besonderheiten auftreten).
Sie sind verpflichtet, Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie Einkünfte aus der Verpachtung der Landwirtschaft haben, damit dieser prüfen kann, ob diese angerechnet werden oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung