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Experten-Antwort

Einladung zu 2 Gutachter wegen EMR Antrag

von Alarm08.07.2015 | 14:08
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wie ist das zu verstehen. Im schreiben von der DRV steht ist die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel wie auch eines Kraftfahrzeugs wegen Art oder schwere der Behinderung nicht möglich oder nicht zumutbar bitten wir uns dies mitzuteilen und unseren gutachter nicht aufzusuchen sie erhalten dann von uns weitere Nachricht. Ich habe GDB 90 mit MZ: G,b,RF . Ich fühle mich von der Pysche her nicht in der Lage. Ich verlasse nur noch ungern die Wohnung. Eventuell würde ich meine Ehefrau als Begleitperson mitnehmen. Welche Nachteile könnten mir entstehen? Gruß

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Wenn Sie mit der Benutzung von Bus/Bahn oder eines Kraftfahrzeugs Probleme haben, melden Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Wenn Sie mit der Benutzung von Bus/Bahn oder eines Kraftfahrzeugs Probleme haben, melden Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 08.07.2015 | 14:15
Nachteile können Ihnen dadurch an sich nicht entstehen. Nehmen Sie die Termine nach Möglichkeit bitte wahr.
Alarmam 08.07.2015 | 14:22
Entschuldigung was heißt an sich nicht entstehen mir Nachteile oder doch nicht das hilft mir nicht weiter. Alle erforderlichen ärztlichen Befundbericht liegen der DRV vor Danke
Galgenhumoram 08.07.2015 | 14:27
anscheinend reichen der DRV die eingereichten Unterlagen nicht aus, ansonsten wäre keine Einladung erfolgt. Sollte der termin nicht wahrgenommen werden, kann es unter Umständen zur Versagung der Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung kommen. Nehmen Sie Ihre Frau mit und gut is. Alles weitere hängt dann vom Gutachten und der Entscheidung der DRV ab. Andernfalls versuchen Sie bei der DRV einen örtlichen dicheteren Gutachter raussuchen zu lassen.
???am 08.07.2015 | 14:49
"ist die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel wie auch eines Kraftfahrzeugs wegen Art oder schwere der Behinderung nicht möglich oder nicht zumutbar bitten wir uns dies mitzuteilen und unseren gutachter nicht aufzusuchen" Hier geht es um die anfallenden Beförderungskosten. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen weder mit den ÖPNV noch mit dem Auto zur Begutachtung kommen kann, bleibt ja nur noch der Krankentransport. Da der extrem teuer ist, versucht die DRV solche Fahrten natürlich zu vermeiden und solche Kosten können nur nach gesonderter Genehmigung durch die DRV übernommen werden. Lässt sich jemand ohne diese Genehmigung mit dem Krankentransport zur Begutachtung bringen, kann er auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Es geht hier also nicht um die Frage "Muss ich zur Untersuchung?" sondern "Wie komme ich hin und wer zahlt das?".
F.am 08.07.2015 | 14:58
Wenn Ihr Frau sie zur Begutachtung mit dem eigenen PkW fährt, ist alles in Ordnung. Dann erhalten Sie eine Kilometerpauschale von 20 Cent pro gefahrenen Kilometer (egal, wie das Verfahren ausgeht).
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