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Experten-Antwort

Einmal Ferienjobvertretung Minijob bei Rente für Schwerbehinderte Menschen

von H. Weber20.12.2014 | 18:15
1084 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich(61 jahre) bin in Rente für Schwerbehinderte Menschen und darf einen Minijob von 450€ annehmen! Nun ist es so das ich einen Ferienjob ( für 3Wochen) bekommen könnte der höher als 450€ entlohnt wird. Ist da was möglich? Geht das überhaupt? Oder muss ich den Job ablehnen das die 450€ überschritten werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführung von "zelda" und die Angabe der rechtlichen Arbeitsanweisung hierzu ist korrekt.

Bei der Ausübung eines Ferienjobs für die Dauer von 3 Wochen dürften Ausnahmen zu einem

unschädlichen Hinzuverdienst von mehr als 450.- EUR (z.B. Weihnachtsgeld oder Mehrarbeit)

nicht vorliegen, da eine Einmalzahlung in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht

Bestandteil der Vergütung sein dürfte und bei der Ausübung einer Tätigkeit von 3 Wochen

eine Mehrarbeit nicht vorliegt.

Es ist daher zu beachten, dass die Hinzuverdienstgrenze von 450.- EUR im Kalendermonat

der Arbeitsaufnahme nicht überschritten wird.

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2 Antworten

Santanderam 20.12.2014 | 18:19
Kein Problem. Sie dürfen sogar zwei Mal im Jahr das doppelte - nämlich 900 €uro - verdienen :-)
zeldaam 20.12.2014 | 21:14
Bitte jedoch beachten, das im ersten Monat der Beschäftigung ein Überschreiten bis zum Doppelten (= 900 Euro) nur in Ausnahmefällen rentenunschädlich ist: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Besser also im ersten Monat nur 450 Euro verdienen und dann im zweiten Moant "verdoppeln" MfG zelda
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