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Experten-Antwort

Einmaliger Hinzuverdienst bei voller EM Rente

von Fragender24.11.2011 | 13:27
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5 Antworten

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Hallo, ich hätte ca. 3000 Euro Urlaubsentgeldnachzahlung in Aussicht. Wird mir da meine volle EM Rente gestrichen im betreffenden Auszahlmonat oder errechnet sich der Hinzuverdienst insgesamt für 1 Jahr ? Wenn zb 400 Euro monatl. Rentenunschädlich hinzuverdient werden dürfen, und in meinem Fall eben 3100 Euro brutto einmalig ausgezahlt werden würde, ist das in der Summe aufs Jahr gerechnet ja Rentenunschädlich. Oder wäre meine Rente in diesem Monat völlig gestrichen? Danke für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (in Ihrem Fall das Urlaubsgeld) ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn es aus einem Beschäftigungsverhältnis stammt, das nach Rentenbeginn noch bestanden hat.

Ein nach Rentenbeginn noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis liegt auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen das Beschäftigungsverhältnis während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (gegebenenfalls unter Zahlung von Krankengeld) fortbesteht oder wegen der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht endet, sondern ruht.

Das Urlaubsgeld ist dem Monat zu zuordnen, für den es bescheinigt wird und wird nicht auf das gesamte Jahr aufgeteilt. Sofern Ihr Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist zu prüfen, ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung für diese Zeit ruht oder noch teilweise ausgezahlt werden kann. Dies prüft die zuständige Sachbearbeitung.

Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat.

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4 Antworten

Cassandraam 24.11.2011 | 14:29
Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Leider (für Sie) wird jeder Monat für sich betrachtet; bei 3000Euro Hinzuverdienst in einem Monat, wird Ihre Rente in dem Monat somit nicht zur Auszahlung kommen.
Fragenderam 24.11.2011 | 15:29
Ok. Also wird das voll angerechnet und von den 3100 Euro brutto würde mir dann die EM Nettorente abgezogen, dann hätte ich ja ein Nullsummenspiel, da Netto ja weit weniger als Brutto ist. :-( Statt 1300 Rente netto dann eben 1500. Toll. 200 Euro Gewinn. :-( Ist das im Sinne des Erfinders?
-am 24.11.2011 | 16:52
Zitat von Fragender anzeigenausblenden
Scheinbar waren die Erläuterungen nicht ganz eindeutig. Ihnen wird nicht die Erwerbsminderungsrente vom Urlaubsgeld abgezogen, sondern das Urlaubsgeld wird als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, das bedeutet, dass der Anspruch auf Rente eventuell ruht. Die Sachbearbeitung wird aber zunächst prüfen, ob Sie noch eine Hinzuverdienstgrenze einhalten und zumindest ein Teil Ihrer Rente ausgezahlt werden kann. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze hängt von Ihren persönlichen Entgeltpunkten (letzte drei Jahre vor Rentenbezug) ab. Gerne können Sie auch eine Beratung in einer der Auskunfts-und Beratungsstellen in Anspruch nehmen, um Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen berechnen zu lassen.
Fragenderam 24.11.2011 | 17:17
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antworten. Ob das Urlaubsentgeld draufgerechnet wird oder abgezogen, kommt auf das selbe raus. EM Rente wird einbehalten,das Kind erhält lediglich einen anderen Namen. Oder ich bin begriffstutzig und merkbefreit,falls ich das immer noch nicht raffe. Trotzdem vielen Dank.Wart ich einfach mal ab.
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