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Einmaliger Hinzuverdienst Witwerrente

von kasimir24.08.2008 | 14:47
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich bin neu und habe folgendes Problem: Mein Vater erhält Altersruhegeld und Witwerrente.Er hat im Monat Juli einmalig 40,-- Euro hinzuverdient das ist ihm jetzt angerechnet worden. Er hat einen neuen Rentenbescheid bekommen und es wurden ihm für Juli 15,--Euro v.d. Witwerrente abgezogen. Das kann ich ja noch verstehen, aber für die noch kommenden Monate hat man ihm auch die Rente um 15,-- gekürzt obwohl er nur im Juli gearbeitet hat. Der Arbeitgeber hat ihn abgemeldet und das auch dem Rentenbund mitgeteilt . Er wird jetzt für 40,-- Euro Hinzuverdienst das ganze restliche Jahr bestraft, da zahlt er ja drauf. Das kann doch nicht richtig sein, soll ich da Widerspruch einlegen ??

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kasimir,

natürlich ist es nicht so, dass ein einmaliger Hinzuverdienst im Monat Juli die Witwerrente dauerhaft senkt. Gehen Sie davon aus, dass der Rentenversicherer offenbar nicht erkennen konnte, dass es sich um eine vorab zeitlich befristete Beschäftigung gehandelt hat. Teilen Sie Ihm deshalb bitte schriftlich mit, dass die Beschäftigung nur im Monat Juli ausgeübt wurde. Die Witwerrente müsste dann wieder ohne Anrechnung dieses Einkommens gezahlt werden.

Möchten Sie, dass wir Ihnen dabei behilflich sind? Dann empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kasimir,

mit meiner ersten Auskunft habe ich daneben gelegen. Ich bitte dies zu entschuldigen.

In der Tat sieht die gesetzliche Grundlage des § 18 d SGB IV vor, das Einkommensänderungen erst vom nächst folgenden 1. Juli an zu berücksichtigen sind, wenn die Minderung des Einkommens weniger als 10 Prozent beträgt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Einkommen im Juli ( obwohl nur im Juli angefallen ) der Einkommensanrechnung für das komplette folgende Jahr zugrunde gelegt wird. Daran ändert auch der Wegfall des Hinzuverdienstes nichts, denn das Einkommen ( Rente und Hinzuverdienst ) ist nicht komplett weggefallen sondern nur ein Teil des Juli- Einkommens ( hier hatte ich eine anderen nicht zu treffenden Kenntnisstand, wie ich leider nach eingehender Lektüre der Dienstanweisungen und Rücksprachen feststellen musste ). Der weggefallene Betrag von 40,- Euro entspricht auch nicht einer mindestens 10 prozentigen Reduzierung des Einkommens, nur dann wäre eine unterjährige Neufeststellung der Rente möglich.

Die Ausführungen Ihres Sachbearbeiters in Berlin sind zu treffend.

Sofern Sie trotzdem beabsichtigen gegen den Bescheid Widerspruch ( oder einen Überprüfungsantrag ) einzureichen, sollten Sie darauf hinweisen, das es sich sicherlich nicht um einen "Normalfall" handelt. Es für Sie nicht nachvollziehbar ist , weshalb wegen 40,- Euro einmaligem Hinzuverdienst für die 12 folgenden Monate eine Reduzierung der Witwerrente erfolgt. Bieten Sie gleichzeitig an die 15,- Euro für Juli erstatten zu wollen. Schauen Sie, ob vielleicht die Sachbearbeitung einen Weg finden kann, ihrem Anliegen entgegen zu kommen.

Ich bedauere Ihnen keine für Sie bessere Lösung anbieten zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

1 Antworten

kasimiram 26.08.2008 | 09:21
Hallo Experte, danke für die Antwort. Habe gestern in Berlin angerufen und speziell den Bearbeiter meines Vaters gesprochen, der sagte ,da der Hinzuverdienst im Juli stattgefunden hat ( das sei ausgerechnet der maßgebliche Monat für die Rentenanpassung) muß sich der Hinzuverdienst um 10% in den folgenden Monaten senken um für die kommenden Monate die alte Witwerrente zu erhalten. Da die 10% Senkung bei meinem Vater nicht der Fall sei ( Hinzuverdienst ab August = 0,-- ) würde er bis zur nächsten Rentenanpassung 01.07.09 die geringere Rente monatlich 15,-- Euro erhalten . Die Mitteilung das mein Vater nur einmalig 40,-- Euro verdient hat liegt ihm vor. Demnach hat mein Vater für einen Hinzuverdienst von einmalig 40,-- Euro 180,-- Euro Verlust. Gruß Kasimir
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