Hallo Rentner,
ja, auch der Verdienst für nur einen Monat wirkt sich bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze rentenschädlich aus. Mit 800 Euro haben Sie auf jeden Fall die Grenze für eine volle Rente überschritten.
In dem Monat würde dann die Teilrente gezahlt, deren Hinzuverdienstgrenze mit den 800 Euro eingehalten ist. Dazu schauen Sie bitte in Ihren Rentenbescheid oder erfragen Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrem RV-Träger.
Hallo Rentner,
die Anwendung der doppelten Hinzuverdienstgrenze ist in Ihrem Fall nicht möglich, da der Hinzuverdienst erstmalig (oder erneut) zur Rente hinzutritt.
Nur bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis mit Verdienst unterhalb einer Hinzuverdienstgrenze kann diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden.
Im ersten Monat einer Beschäftigung kann nur dann ausnahmsweise die doppelte Grenze zu prüfen sein, wenn die einfache Grenze aufgrund von Besonderheiten (Überstunden, Einmalzahlung etc.) überschritten wird und der "normale" Verdienst unter der einfachen Grenze liegt. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.
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