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Experten-Antwort

Einmalzahlung (Bonus) während Übergangsgeld

von Olligo25.01.2024 | 20:50
727 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, Ich werde während dem Bezug von Übergangsgeld eine Bonuszahlung des ehemaligen Arbeitgebers erhalten. Der Zeitraum, auf den sich dieser Bonus bezieht, liegt also vor dem Beginn des Bezuges von Übergangsgeld und fällt nur aufgrund interner Regeln des Arbeitgebers auf einen so späten Auszahlungszeitpunkt. Nach dem was ich hier bis jetzt gelesen habe kann ich diese Zahlung vollständig behalten und erhalte parallel trotzdem das volle Übergangsgeld ohne jede Kürzung ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2024 | 06:19

Hallo Olligo,

 

gem. § 72 SGB IX sollte eine Anrechnung der Bonuszahlung nicht vorgenommen werden. Hier gilt folgendes: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - was Ihre Bonuszahlung vermutlich darstellen wird - welches während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird, ist von der Anrechnung auf das Übergangsgeld regelmäßig ausgeschlossen. Unter einmalig gezahltem Arbeitsentgelt sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum erzielt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

2 Antworten

kurz und knappam 26.01.2024 | 00:50
Davon ausgehend, dass es sich um vertraglich vereinbarte Leistungen handelt, die insofern Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens sind und somit der Beitragsberechnung unterliegen: Auszug aus den GRA rvRecht zu §14 SGB IV "Bei Provisionen, die erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Auszahlung gelangen, ist als Kriterium für die zeitliche Zuordnung die Handhabung während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses maßgeblich. Das bedeutet, dass die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch anfallenden Provisionen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet werden können, wenn die Provisionen während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses monatlich gezahlt wurden. Wurden sie dagegen in größeren Zeitabständen ausgezahlt, dann sind sie den entsprechenden letzten Entgeltabrechnungszeiträumen zuzuordnen." Bitte klären Sie es deshalb mit der für Sie zuständigen DRV, die dann entscheiden kann, ob es (ggfs. rückwirkend) noch in den 'Berechnungszeitraum' für das Übergangsgeld fällt und/oder wie sich das dann auf Ihr Übergangsgeld (ggfs. als anrechenbares Einkommen) auswirkt. Denn nur dort liegen Ihre Unterlagen vor und nur dort kann dies abschließend und verbindlich beurteilt werden.
Olligoam 26.01.2024 | 12:55
Danke für die Antworten. Die Einmalzahlung ist der Bonus für das Kalenderjahr 2023, welcher aber regelmäßig erst im Folgejahr (2024) zur Auszahlung kommt. Das Arbeitsverhältnis wurde in 2023 beendet. Das Übergangsgeld beginnt erst in 2024. Damit ist die Frage des betroffenen Zeitraums doch eindeutig geklärt und eine Anrechnung aufs Übergangsgeld erfolgt nicht, oder ?
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