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Experten-Antwort

Einmalzahlung der RV

von Herr Kötz13.08.2022 | 12:39
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32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Forum, vor einigen Tagen haben wir einen Geldbetrag der RV auf unser Konto erhalten. Der einzige Vermerk ist "Einmalzahlung". Es gibt weiter keinen Betreff für wen der Betrag ist und wofür. Eine schriftliche Mitteilung haben wir bisher ebenfalls nicht bekommen. Welche Erkärung außer einer Fehlbuchung kann es noch geben? Beantragt haben wir nichts. Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Kötz,

eine Überweisung von oder im Auftrage der Deutschen Rentenversicherung sollte zumindest unter Angabe einer Versicherungsnummer erfolgt sein. Über die Servicetelefonnummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 können Sie sich dann erkundigen, was es mit der Zahlung auf sich hat.

Sollte die Überweisung vom Rentenservice der Deutschen Post erfolgt sein, rufen Sie dort über die Servicetelefonnummer an, die auf Ihrer Rentenanpassungsmitteilung zu finden ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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31 Antworten

Abschlägeam 13.08.2022 | 13:04
Hallo Herr Kötz, da gibt es sicher noch andere Möglichkeiten, dafür müsste man aber mehr wissen. Haben Sie z.B. freiwillige Beiträge an die DRV mal bezahlt ? und nun wurde festgestellt, das war unberechtigt, da kommt dann aber noch eine Mitteilung. Das einfachste wäre, dass Sie noch ein paar Tage auf eine evtl. schriftliche Mitteilung zu der Zahlung warten, oder bei Ihrer zuständigen DRV nachfragen, wofür dieser Betrag gedacht ist. Evtl. kann Ihnen auch die auszahlende Stelle (Postrentendienst) hier weiterhelfen. Ein schönes Wochenende!
Tobiasam 13.08.2022 | 14:45
Sind Sie schon Rentner und hat die diesjährige Erhöhung reibungslos funktioniert? Bei einigen gab es wohl Verzögerungen und die Zahlung erfolgte etwas später.
Herr Kötzam 13.08.2022 | 15:05
Wir sind beide schon Rentner. Die Erhöhung war korrekt
Gretlam 13.08.2022 | 15:36
Bin seit 2017 in Rente
Gretlam 13.08.2022 | 15:35
Ich habe auch eine Einmalzahlung bekommen und weiss nicht warum
Jens W.am 13.08.2022 | 15:40
Habe am 12.o8.22 eine Einmalzahlung der RV bekommen, und wie ich in Ihrem Forum lese bin ich nicht der Einzige. Wie und warum kommt diese Zahlung zustande? Mit freundl. Gruß Jens W.
Abschlägeam 13.08.2022 | 15:51
Wie schon oben gesagt, das einfachste wäre, da mal bei Ihrer zuständigen RV anzurufen. Wenn es nicht an einer Nachzahlung der Rentenanpassung liegt, wurde zwischenzeitlich vielleicht bei Ihnen ein Grundrentenzuschlag berechnet, der nun nachbezahlt wird. Auch dazu würde es dann aber einen Bescheid geben, der vielleicht noch auf dem Postweg 'rumtrödelt'. Das Forum kann aber bei Ihnen, und auch den anderen Betroffenen, nur 'mitraten' :-), eine pauschale 'deshalb ist es so'-Antwort gibt es da wohl nicht :-(
Glaskugelam 14.08.2022 | 09:34
Leider sind im Forum keine Hellseher vertreten, auch wenn der eine oder andere das mal versucht. Es bleiben Ihnen daher nur die Möglichkeiten einen entsprechenden Bescheid abzuwarten oder Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers aufzunehmen. Beides sind nicht unüberbrückbare Hürden!
Gretlam 14.08.2022 | 11:21
Hallo Schaut auf der Seitevon RV Grundrentenzuschlag Da steht alles
harleyhexeam 15.08.2022 | 18:18
Sorry, aber ich finde dca nichts bezüglich dieser Einmalzahlung.
Berndam 15.08.2022 | 20:21
Hier bekam auch jemand eine Einmalzahlung, dabei handelte es sich um den Grundrentenzuschlag. Der Bescheid kam erst, nachdem der jenige nach 4 Wochen bei der DRV telefonisch nachfragte...
Walter Schmitzam 16.08.2022 | 10:41
Mùbaam 17.08.2022 | 13:33
Auch wir haben vor einigen Tagen eine solche Einmalzahlung vom RentenService überwiesen bekommen. Mit der Sammlerreferenz-Nummer kõnnen wir herzlich wenig anfangen und fragen uns, warum man nicht in der Lage war bzw. offensichtlich ist einen Namen, Betreff und/oder Rentennummer oder sonstiges anzugeben.
Herr Kötzam 17.08.2022 | 15:43
Mittlerweile ist der sehr umfangreiche Bescheid eingegangen und sorgt für Verwirrung. Es wird auf die Mitteilungspflichten bzgl. der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)für 2019 hingewiesen. Aktuell sollen wir einen Nachweis über die Höhe erbringen, falls der Sparerfreibetrag überschritten wurde. Ich war der Meinung, daß in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt alle Einkünfte bei der Berechnung eingeflossen sind. Warum nun noch einmal einen Nachweis einreichen?
Nunulistaam 17.08.2022 | 19:48
Wir haben auch diese Einmalzahlung erhalten. Hat zufällig schon jemand bei der Hotline angerufen? Ich bin jetzt leider eine halbe Stunde zu spät dran…
W°lfgangam 17.08.2022 | 21:45
...vielleicht sollten Sie - rein vorsorglich - die Rücküberweisung veranlassen. Wer weiß, aus welchen dubiosen Quellen die Überweisung erfolgte ;-) Manman ...die DRV ist auf den letzten Metern der Grundrentenberechnungen bis Ende des Jahres für Mio lfd. Renten - da kann man doch mal ein paar Tage Geduld haben, bis dazu der Papierbescheid im Briefkasten ist. Eine schlichte Überweisung geht spontan per Klick, Papier ist geduldiger ...in spätestens 2-4 Wochen werden sich diese Überweisungen auf den betroffenen *) Konten aufgeklärt haben = Umschlag mit Bescheid zu Hause angekommen ...dann geht das 'Gejammer' wieder los/versteh’ ich nicht ← die Bescheide können wirklich ausufernd lang/unverständlich sein + selbst für Wissende erst auf den 3. Blick den Nutzinhalt preisgeben ;-) Gruß w. *) PS: so betroffen möchte auch mal sein - ich würde gar nicht nachfragen/einfach abheben *g
Hibiskusam 18.08.2022 | 12:42
Ich habe bei der genannten Hotline der DRV angerufen. Man konnte mir auch nicht helfen. Mir wurde eine Telefonnummer in Berlin gegeben. Da geht aber keiner ran. Also abwarten.
Herr Kötzam 18.08.2022 | 19:26
Mittlerweile ist der sehr umfangreiche Bescheid eingegangen und sorgt für Verwirrung. Es wird auf die Mitteilungspflichten bzgl. der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)für 2019 hingewiesen. Aktuell sollen wir einen Nachweis über die Höhe erbringen, falls der Sparerfreibetrag überschritten wurde. Ich war der Meinung, daß in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt alle Einkünfte bei der Berechnung eingeflossen sind. Warum nun noch einmal einen Nachweis einreichen?
Weil derartige Informationen nicht vom Finanzamt übermittelt werden. Warum wohl sonst? Glauben Sie etwa, Ihr Rententräger hat nichts anderes zu tun, als Sie mit unnötigen Nachfragen zu behelligen. Einfach mal antworten und nicht alles sinnlos hinterfragen, damit wäre Ihrer Sachbearbeitung schon geholfen.
Das ist die richtige Einstellung. Ein Amt oder eine Behörde ordnet an und man hat zu springen. Nachfrage unerwünscht. Eine vernünftige verständliche Antwort hätte gereicht. Bei einem Bescheid über 38 Seiten wird man als normaler Bürger wohl einmal nachfragen dürfen. Ich dachte dazu sei dieses Forum da.
Oh Mannam 19.08.2022 | 07:19
Zitat von Herr Kötz anzeigenausblenden
Weil derartige Informationen nicht vom Finanzamt übermittelt werden. Warum wohl sonst? Glauben Sie etwa, Ihr Rententräger hat nichts anderes zu tun, als Sie mit unnötigen Nachfragen zu behelligen. Einfach mal antworten und nicht alles sinnlos hinterfragen, damit wäre Ihrer Sachbearbeitung schon geholfen.
Das ist die richtige Einstellung. Ein Amt oder eine Behörde ordnet an und man hat zu springen. Nachfrage unerwünscht. Eine vernünftige verständliche Antwort hätte gereicht. Bei einem Bescheid über 38 Seiten wird man als normaler Bürger wohl einmal nachfragen dürfen. Ich dachte dazu sei dieses Forum da.
Da uns diese Informationen vom Finanzamt nicht übermittelt werden, teilen Sie uns bitte ergänzend folgendes mit…! Hätten Sie es so lieber? Geht es Ihnen jetzt besser? Letztendlich müssen Sie diese Angaben trotzdem machen. Also frisch ans Werk und tätig werden statt zu jammern, wie böse die Rentenversicherung doch ist. Interessiert nämlich niemanden.
Herr Kötzam 19.08.2022 | 14:32
Nicht zu glauben, aber wahr. Lassen wir uns doch bitte sachlich bleiben. Es war eine harmlose Anfrage an die Runde, warum nach erfolgter Berechnung und Zahlung nachträgliche Angaben über weitere Einkünfte eingereicht werden müssen. Ich war eben der Meinung, daß dem Finanzamt alles vorliegt und an die RV auch übermittelt wird. Nun entsteht weiterer Aufwand mit Nachberechnung und evtl. Rück- oder Nachzahlungen. Nicht jeder ist so gut drauf, daß er diesen Bescheid versteht, und die Nachweise mal eben so nachreicht.
Karinam 19.08.2022 | 15:06
Wo werden Kapitaleinkünfte aus ganz normalen Fonds und Zinsen (nicht aus gewerblicher Tätigkeit) auf die Rente angerechnet? Nur bei Witwenrente soweit ich weiß
KSCam 19.08.2022 | 17:49
Lieber Herr Kötz, die Bestimmungen für den Grundrentenzuschlag sind von unseren Politikern relativ kompliziert "zusammengebastelt" worden. Und möglicherweise gibt es eben Einkünfte die zu berücksichtigen sind, die der DRV aber nicht von den Finanzbehörden mitgeteilt bekommen. Und die bekommen wir eben nur von Ihnen, von keinem anderen. Und wenn Sie sich quer stellen, kann der Zuschlag nicht geprüft werden. Derzeit bekommen auch 80 jährige Rentner im Ausland - beispielsweise in der Schweiz die Anfrage nach Einkünften aus den Jahren 2019-21, weil wir bei denen eben gar nichts von den Finanzbehörden bekommen. Die haben eine Riesenfreude und bekommen, weil Sie enorme ausländische Einkünfte haben im Endeffekt keinen Grundrentenzuschlag. Aber woher soll die DRV das denn wissen, wenn Kunde sich sträubt mitzuwirken? Geben Sie die Daten halt an statt hier im Forum....
Herr Kötzam 19.08.2022 | 18:30
Danke an Alle. Nun weiß ich mehr. Ich habe nicht vor mich zu sträuben. Aber man wird wohl noch fragen dürfen, bevor man aus allen Wolken fällt wg. einer Rückforderung
KSCam 19.08.2022 | 19:21
Lieber Herr Kötz, die Bestimmungen für den Grundrentenzuschlag sind von unseren Politikern relativ kompliziert "zusammengebastelt" worden.
Das ist aber noch nett gesagt. Genau das ist aber das Problem!
Ja und die Verwaltung darf das gemeinsam mit den Bürgern ausbaden.
W°lfgangam 29.08.2022 | 20:36
Hallo ulrich schwandt, Sie haben nicht zufällig die Beiträge zu den Antworten von Anfang an (nicht) gelesen, die auch Ihre Frage betreffen/beantworten? 'Klicken' Sie mal bitte unter den Beiträgen hier auf die 1 im Kreis, da fangen Sie von vorne an zu lesen = bin sicher, da kommt das Aha-Erlebnis ;-) Gruß w.
Bettyam 29.10.2022 | 19:09
Wie bitte?am 29.10.2022 | 19:31
Deutsche Beamten Gründlichkeit....wenn das mal bei der Bafa so wäre....erst 100 Formulare einreichen und dann kommt das Geld auch nicht! Also gläsener Bürger.....und das nennt sich dann Datenschutz....warum nicht erst nachweisen worauf man Anspruch hat..also Stuerbescheid einreichen..mit NV-Bescheinigung würde das wohl besser funktionieren----.Danke Herr Hubertus Heil.....Ihre Pension ist jedenfalls sicher....ohne Grundrentenanspruch!
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