Hallo Schwutz,
Wenn Sie an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) teilnehmen und während des Praktikums eine Einmalzahlung , zum Beispiel eine Weihnachtsgratifikation von 150 Euro erhalten, sollten Sie dies grundsätzlich melden.
Diese Einmalzahlung wird in der Regel als einmaliges Arbeitsentgelt angesehen und kann bei der Berechnung von Übergangsgeld oder anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angerechnet werden.
Es wäre daher ratsam, dass Sie Ihren zuständigen Leistungsträger, beziehungsweise Ihren Ansprechpartner darüber informieren, damit die Zahlung korrekt berücksichtigt werden kann.
Zusammengefasst verhält es sich so, dass die Meldung Pflicht ist und die Einmalzahlung auf Ihre Leistung angerechnet werden kann.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam