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Experten-Antwort

Einschaltung der Agenturen für Arbeit bei Arbeitsmarktrente

von Wutz13.03.2025 | 12:30
241 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In den GRAer der DRV habe ich folgendes gelesen: Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Gegenwärtig erprobt die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Pilotverfahren mit den Agenturen für Arbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen, wie die Einbeziehung der Agenturen für Arbeit erfolgreicher gestaltet werden kann (siehe FAVR 4/2018, TOP 4). Das Pilotverfahren muss doch langsam abgeschlossen sein? Wissen Sie, was da rausgekommen ist?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2025 | 12:59

Hallo Wutz,

 

Ziel des von Ihnen hier angegebenen Pilotverfahrens ist es einerseits, die Zusammenarbeit der Deutschen Rentenversicherung mit den Agenturen für Arbeit in dem von Ihnen angesprochenen Arbeitsfeld effektiver zu gestalten. Daher wurde vorerst auf die umfassende Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes verzichtet.

 

Ziel ist es, die Leistungen durch eine bessere Koordination der Beteiligten zu verbessern und Entscheidungsprozesse effektiver zu gestalten.

 

Das Pilotverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit in Bayern und Nordrhein Westfalen  wurde durch die Verfahrensabsprache von 2018 weiter entwickelt. Diese Absprache führte zu einem verbindlichen Leitfaden, der die Zusammenarbeit zwischen Rentenversicherung, Arbeitsagenturen und Jobcentern standardisiert hat.

 

Das Pilotverfahren scheint inzwischen abgeschlossen und in die Regelpraxis eingeflossen zu sein, da die Ergebnisse in Form eines Leitfadens umgesetzt wurden, der bundesweit Anwendung findet.

 

Für weitergehende Fragen zum Pilotverfahren können Sie sich auch an folgende Stellen wenden :

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS ):

 

- Bürgertelefon : 030 221 911 001 ( Mo-Do: 08.00.-17.00.Uhr, Fr. bis 12.00 Uhr )

- Kontaktformular auf der BMAS- Website

 

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) :

 

Telefon : +49 228 941-0 oder +49 30 18441-0

E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

 

Fachstelle rehapro :

 

Deutsche Rentenversicherung 

Knappschaft-Bahn-See

Knappschaftsstrasse 1

44799 Bochum

 

Telefon : 0234 304-83288 ( Mo-Do.: 08.00.-16.00.Uhr, Fr.: 08.00.-14.00.Uhr )

E-Mail: fachstelle-rehapro@kbs.de

 

Diese Fachstelle ist zuständig für die organisatorische und zuwendungsrechtliche Abwicklung der Modellprojekte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ihr nachgelagerter Behörden.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

 

 

 

3 Antworten

Lukasam 13.03.2025 | 15:51
Es ist gar nichts abgeschlossen. Wenn es für Sie persönlich relevant ist, stellen Sie eine Antrag auf Erwerbsminderungsrente und warten Sie die Entscheidung darüber ab. Ob dann der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist oder nicht, wird man Ihnen dann schon mitteilen. Diese rein theoretischen Fragen sind einfach nur überflüssig und helfen niemandem.
Maxam 13.03.2025 | 18:57
Zitat von Lukas anzeigen
Das ist aber bissel am Thema vorbei. Denn die Antwort auf die Frage ist, ob der Teilzeitarbeitsmarkt weiterhin generell als verschlossen gilt, oder das Pilotprojekt etwas anders zu Tage gebracht hat.
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