Hallo Frodo,
bei den in der Leistungsbeurteilung genannten Einschränkungen handelt es sich um Formulierungen Ihres Rentenversicherungsträgers, die Ihren individuellen Einzelfall betreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dieser gibt Ihnen gerne genaue Auskunft hinsichtlich Ihrer Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen