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Experten-Antwort

Einschränkungen im Leistungsvermögen

von Frodo28.03.2019 | 10:51
264 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Mitleser, kann mir jemand folgendes erklären? In meiner Leistungsbeurteilung der DRV steht bei den Einschränkungen, dass ich bei Arbeitsaufnahme keine langen Anfahrtswegen haben darf und keinen Stress. Jetzt frage ich mich, ob es hierfür irgendeine Definition (gibt`s ja in Deutschlang eigentlich immer für alles)gibt oder ob das eine ganz individuelle Einschränkung bedeutet? Und wie setze ich das um bei einer Arbeitssuche? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frodo,

bei den in der Leistungsbeurteilung genannten Einschränkungen handelt es sich um Formulierungen Ihres Rentenversicherungsträgers, die Ihren individuellen Einzelfall betreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Dieser gibt Ihnen gerne genaue Auskunft hinsichtlich Ihrer Einschränkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 28.03.2019 | 11:26
Das sind "übliche" Leistungseinschränkungen. Welche Pendelzeit Sie als gesundheitlich machbar empfinden, ist sicher ein erster Hinweis. Grundsätzlich ist eine Pendelzeit von insges. 2 1/4 Stunden zumutbar. Davon ausgehend sollte eine Pendelzeit von insges. 1 Stunde möglich sein. Eine Arbeit ganz ohne Stress gibt es nicht und ist auch nicht gemeint. Es sollen Arbeiten vermieden werden, in denen erhöhter Stress herrscht. Das ist z.B. dann, wenn die Arbeitsleistung direkten Einfluss auf den Lohn hat (Akkord) oder das Konfliktpotential sehr hoch ist (Beschwerde-Hotline ...).
Theoam 28.03.2019 | 11:54
Bei der Umsetzung einer Arbeitssuche wird es schwierig werden. Versuche eine volle EMR zu bekommen oder Alternativ eine Arbeitsmarktrente.
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