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Experten-Antwort

Einschreiben Widerspruch verschwunden

von Lilamo21.05.2013 | 16:13
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich befinde mich z. Zt. in der Teilhabe am Arbeitsleben und erhalte bei Bedarf Ausrüstungsbeihilfe. Nun habe ich einen Antrag gestellt, dieser wurde abgewiesen, da ich vergessen habe, Notwendigkeitsbescheinigungen beizufügen. Ich habe einen Widerspruch aufgesetzt und diesen, mit Notwendigkeitsbescheinigungen, sowie Originalbelegen per EINSCHREIBEN (Einwurf) eingereicht. Nach 2 Wochen habe ich jetzt mal in Berlin angerufen, um zu fragen, wie weit die Sache bearbeitet wird. Als Antwort bekam ich,die DRV hätte keinen Widerspruch erhalten. Was kann ich jetzt tun? Die Originalbelge waren mit dabei! Und ich habe einen Beleg über das Einschreiben. Es kann nicht sein, dass ich die Sachen nochmals zusammenstellen muss, was bei den Originalbelegen schonmal gar nicht geht, nur weil der Brief in der DRV verlorengegangen ist. Ich bitte Sie um Hilfe, denn es geht um einen größeren Betrag, den ich alleine mit dem Übergangsgeld nicht stemmen kann. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2013 | 13:18

Hallo Lilamo, in einer großen Verwaltungsbehörde wie Berlin braucht alles seine Zeit. Ich bin froh, dass Ihr Schreiben jetzt vorliegt und wünsche viel Erfolg bei Ihrem Widerspruch.

6 Antworten

B´sonam 21.05.2013 | 16:23
Wenn das Einschreiben nicht angekommen ist, dann sollte Ihr nächster Weg direkt zur Post gehen ;-)
Klara Kugeligam 21.05.2013 | 16:33
Ist bei Einwurf Einschreiben ziemlich sinnlos. Nächstesmal eben ein paar Cent mehr ausgeben und per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 21.05.2013 | 17:30
Im Sozialrecht gibt es ein kleines "Hintertürchen", mit dem Sie trotz verpasster Widerspruchsfrist zum gewünschten Erfolg kommen können: Stellen Sie einfach einen sogenannten "Überprüfungsantrag" nach § 44 des Zehnten Sozialgesetzbuches und fügen Sie die entsprechenden Unterlagen bei. Ein solcher Antrag kann jederzeit gestellt werden und muss von der Deutschen Rentenversicherung Bund beschieden werden. Gegen diesen Bescheid haben Sie widerrum das Recht Widerspruch zu erheben.
Otto N.am 21.05.2013 | 20:24
Bitte merken Sie sich für die Zukunft, dass man NIEMALS Originalbelege aus der Hand gibt! Niemand kann dafür garantieren, dass jeder Brief ordnungsgemäß zugestellt wird. Selbst Einschreiben, egal ob mit oder ohne Rückschein, sind keine Garantie. Wenn Originalbelege verlangt werden, dann reichen auch beglaubigte Fotokopien aus. Wenn Sie ganz großes Glück haben, dann ist Ihr Brief in der DRV-Poststelle "verbummelt" worden und taucht irgendwann wieder auf. Darauf wetten würde ich aber nicht!
Lilamoam 22.05.2013 | 11:11
Ja, das mache ich. Eine Dame hat mir am Servicetelefon den Tipp gegeben, alles per Fax zu senden. Daran werde ich mich jetzt halten. Der Brief ist heute wieder glücklicherweise aufgetaucht :) Danke trotzdem für die schnellen Antworten und den Rat mit dem "Schlupfloch"!
LSam 23.05.2013 | 13:39
Wenn Originaldokumente einem Brief beigefügt werden, sollte man nicht die Versandart "Einschreiben Einwurf" wählen. . Für diese Versandart ist eine Bestätigung des Erhalts nicht vorgesehen, die besondere Verwahrung gilt nur bis zum Briefkasten oder Postfach des Empfängers. . Angeraten ist in solchen Fällen immer die Versendeart "Einschreiben Übergabe" Der Empfänger muss den Erhalt quittieren
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