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Einsicht in Gutachten

von Maik03.03.2009 | 15:17
1508 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe heute meinen Rentenbescheid bekommen (Volle EMR bis Ende 2010). Ich hatte um Übersendung meines Gutachten (psychiatrisch) gebeten, aber man verwies mich an meinen Arzt. Ich habe bereits 2 Gutachten über meinen Gesundheitszustand, diese habe ich bereits der DRV eingereicht. Somit bin ich über meinen Gesundheitszustand bereits informiert. Warum bekomme ich mein Gutachten nicht zugesandt? Habe ich darauf rechtlich einen Anspruch?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.03.2009 | 10:59

Siehe Beitrag von "Jonas".

5 Antworten

Jonasam 03.03.2009 | 15:29
Hallo Maik! Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen die Gutachten vom RV-Träger übersandt werden. Sie haben also zwei einfache Möglichkeiten: 1.) Meine Empfehlung: Sie fordern den RV-Träger auf, dass Gutachten zum behandelnen Arzt zu schicken, damit dieser das mit Ihnen einsehen und besprechen kann. Evtl. Kosten werden vom RV-Träger nicht übernommen. 2.) Sie beantragen Akteneinsicht in den Räumen der Stadtverwaltung. Dort können Sie sich Ihre komplette Akte anschauen, und ggf. Kopien machen. Hinweis: Es gibt auch Gutachten, bei denen der Gutachter die Weitergabe genehmigen muss (nicht der RV-Träger). Das kommt selten vor, dann aber meistens bei psychatrischen Gutachten. Dann wird das mit der Einsichtnahme natürlich schwieriger. MfG Jonas
Maikam 03.03.2009 | 17:17
Der Grund für die Verweigerung kann ich grundsätzlich nachvollziehzen, aber in meinem Fall nicht, da mir und dem Gutachter/ Sachbearbeiter der DRV bereite zwei Gutachten (mit der indentischen Meinung) vorliegen. Somit würde man mich mit einem neuen Gutachten nicht schockieren, bzw. meine Gesundheit hierdurch gefährden. Wäre es auch möglich, per Anwalt Akteneinsicht zu fordern?
Corlettoam 03.03.2009 | 17:23
Absolut richtig was @Jonas bereits geschrieben hat. Wobei der Arzt ihnen aber nicht unbedingt eine Kopie des Gutachtens aushändigen wird, wenn er auch der Meinung ist , das dies für ihre Gesundheit nicht förderlich ist. Ebenfalls wäre ich mir nicht so sicher, das bei Akteneinsicht via Stadtverwaltung auch dann dieses " unter Verschluss " zu haltende Gutachten dabei ist und man so ohne weiteres dann auch noch eine Kopie bekommt. 3. Möglichkeit wäre auch noch das Gutachten falls alle Stricke reissen , via eines Rechtsanwalt oder dem VDK/SoVD anzuforden. Diese bekommen es in jedem Fall und Sie smot auch an eine Kopie. Also wenn man ein Gutachten wirklich haben will bekommt man es auch !
KSCam 03.03.2009 | 18:32
wieso wollen Sie den einen Anwalt bemühlen (und dafür Geld ausgeben) wenn das genauso gut über Ihre Ärzte geregelt werden kann? Warum kompliziert, wenn es auch einfacher geht - siehe Jonas?
-_-am 03.03.2009 | 23:47
Bei problematischen Diagnosen wird man zum Schutz des Patienten die Übermittlung nur an den behandelnden Arzt vornehmen. Diese Vorgehensweise ist auch ausdrücklich durch § 25 Abs. 2 SGB 10 gedeckt. Nähere Informationen zu § 25 Sozialgesetzbuch 10 finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__25.html… und unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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