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Experten-Antwort

Einsicht in Gutachten wo beantragen ?

von Britta5210.09.2011 | 18:29
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor drei Wochen hier gefragt, ob man EInsicht bekommt in ein altes Gutachten. Ja, kein Problem. Nun habe ich hingeschrieben an die DRV und es tut sich gar nichts. Bin ich zu ungeduldig, oder hätte da wenigstens eine EIngangsbestätigung schon kommen müssen ? Ich frage mich halt, ob mein Brief die richtige Stelle erreicht hat, da die DRV groß ist und ich an die allgemeine Adresse in Berlin geschrieben habe. War das falsch ? WIr sitzen etwas auf heißen Kohlen, da es um ein Gerichtsverfahren geht und die Unterlagen geprüft werden müssen. Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Britta52,

die Deutsche Rentenversicherung ist aufgeteilt in die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger in den einzelnen Bundesländern. Regional ist die Rentenversicherung mit wohnortnahen Servicezentren vertreten an die die Kunden ihre Anfrage richten können.

Um Anfragen zügig zu beantworten ist es für die Zuordnung hilfreich die Versicherungsnummer oder den Namen und das Geburtsdatum anzugeben.

Anhand der Versicherungsnummer kann der zuständige Träger ermittelt werden. Fehlgeleitete Anfragen werden dann sofort dem zuständigen Rentenversicherungsträger zugeleitet.

Etwa 4 - 6 Wochen sollten Sie für die Erledigung einkalkulieren. Sofern Sie die Unterlagen sehr dringlich benötigen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand.

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9 Antworten

E10am 10.09.2011 | 19:47
Naja, das man natürlich bei SEINEM zuständigen Träger der RV das Gutachten anfordern sollte und nicht bei einem xbeliebigem anderen Träger ist doch wohl klar. Wenn ich z.b. bei der RV Westfalen, Münster versichert bin , fordere ich das Gutachten doch nicht bei der DRV in Berrlin an. So blöd kann doch wohl niemand ernsthaft sein oder doch ?? Und 3 Wochen nun nicht lang da die Akten eventuell aus dem Archiv/Keller geholt werden müssen. Das ist oft auch ausgelaget und nicht im selben Hause wie die Sachbearbeitung. Eine Eingangsbestätigung für so eine Anforderung wird grundsätzlich nicht verschickt. Da hätten die RV's viel zu tun ...
Karlchenam 10.09.2011 | 19:49
Fordern Sie das Gutachten demnächst doch bei ihrem Stromversorger oder ihrer Müllabfuhr an.
Maxam 10.09.2011 | 20:03
Karlchen sehr geistreich! Vdk ist in der Tat der Beste Weg eben auch kostengünstig! Die könnten Sie auch vor Gericht gut vertreten bzw. wenn Sie schon vertreten werden wäre das Sache Ihres Anwalts!
..--...am 10.09.2011 | 19:49
Lassen sie die Unterlagen durch ihren Anwalt oder dir VDK anfordern. Das geht meiner Erfahrung nach dann relativ zügig.
Maxam 10.09.2011 | 20:03
Karlchen sehr geistreich! Vdk ist in der Tat der Beste Weg eben auch kostengünstig! Die könnten Sie auch vor Gericht gut vertreten bzw. wenn Sie schon vertreten werden wäre das Sache Ihres Anwalts!
..--...am 10.09.2011 | 20:03
@ Karlchen Dieser wenig geistreiche Kommentar ist doch wirklich überflüssig. Nicht jeder ist mit den Strukturen der RV vertraut
Juriam 10.09.2011 | 21:37
Bei privater Anforderung eines ärztlichen Gutachtens bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen rechnen. Bei Archivanfragen kann sich die Zeitspanne vergrößern. Prinzipiell werden ärztliche Gutachten nie innerhalb eines Monats nach dem Rentenbescheid herausgegeben (interne Fachanweisung). Auf diese Weise kann die Anzahl der Widersprüche reduziert werden. Die Anforderung des Gutachtens über einen Anwalt ist bei Termindruck durchaus empfehlenswert.
Sozialröchler?am 11.09.2011 | 18:54
Zitat von Juri anzeigenausblenden
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise wäre somit nicht nur rechtswidrig im Sinne von § 25 SGB 10, sondern auch unproduktiv im Sinne der Vermeidung von Widersprüchen. Jeder vernünftige Mensch legt erst Widerspruch ein, nimmt dann Akteneinsicht und reicht später die Begründung nach.
Britta52am 12.09.2011 | 09:18
Na na, das sind aber teilweise Antworten..ts,ts,ts. Okay, ich habe selbstverstandlich an genau die Adresse geschrieben, an die ich auch zu allen anderen Rentensachen schreibe. ....EIgentlich woltle ich ja nur wissen, ob das richtig ist und wie lang es dauert. Im diesem Sinne ein dickes Danke an die höflichen Menschen hier.
Deutsche Rentenversicherung
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