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Experten-Antwort

Einspruch gegen Rehabericht

von Katinka10811.04.2022 | 10:38
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4 Antworten

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Ich habe meinen ausführlichen Rehabericht bekommen und möchte dagegen Einspruch einlegen. Er ist fehlerhaft und ich wurde mit einem Schwerbehinderungsgrad von 80G als arbeitsfähig von mehr als 6 Stunden entlassen. Bei meiner letzten Reha vor 1 Jahr habe ich eine 3-6 Stunden bekommen. Ende des Monats steht noch ein MRT an und dann soll geklärt werden ob ich mit der Wiedereingliederung anfangen kann. Eben wie gesagt kann ich Widerspruch einlegen und wer hilft mir weiter? Habe schon während meiner Reha eine Beschwerde an die DRV Bund geschrieben und bin weiterhin in Kontakt mit Ihnen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie "von Schade" bereits dargelegt, ist die Erhebung eines Widerspruchs gegen den Entlassungsbericht einer Rehabilitationseinrichtung formal nicht möglich (nicht zulässig), weil der Entlassungsbericht kein Verwaltungsakt (Bescheid) i. S. d. § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) X ist (es mangelt insbesondere an einer Regelgung) sondern lediglich die Darstellung eines (sozial-) medizinischen Sachverhaltes und des Behandlungsverlaufs.

Unbeschadet dessen empfiehlt es sich, bestehende Differenzen in einem telefonischen/persönlichen Gespräch mit der Rehabilitationseinrichtung auszuräumen. Üblicherweise wird der Entlassungsbericht im Rahmen des Abschlussgesprächs vor einer Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung zwischen dem Behandler und Patienten besprochen.

Sofern auf der Grundlage dieses von Ihnen angezweifelten Entlassungsberichts eine Entscheidung (z. B. Bescheid über die Ablehnung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) getroffen wird, die Ihrer Meinung nach nicht den tatsächlichen gesundheitlichen Gegenheiten entspricht, können Sie diesen Bescheid mittels Widerspruch (sofern erfolglos mittels Klage beim Sozialgericht) anfechten.

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3 Antworten

Erklärbäram 11.04.2022 | 10:45
Wurde der Bericht bzw. die sozialmed. Einschätzung am Ende der Reha nicht mit Ihnen besprochen? Der erste Schritt sollte sein, dass Sie Kontakt zur Reha-Klinik aufnehmen und mit dem Verfasser des Reha-Berichts besprechen, was Ihrer Ansicht nach nicht passt. Den Zusammenhang zw. Ihrem GdB und der Erwerbsfähigkeit kann ich noch nicht ganz erkennen. Auch ein GdB von 100 schließt die volle Erwerbsfähigkeit, also 6 Std und mehr doch nicht aus? Wenn die Reha-Klinik sich nicht bereit erklärt, den Bericht zu ändern, kann immer noch Beschwerde bei der DRV eingelegt werden. Davor ist es mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Schadeam 11.04.2022 | 10:55
Widerspruch gegen einen Reha Bericht können Sie formal gesehen gar nicht einlegen. Das geht nur gegen abgelehnte Leistungen wie Rente oder Reha, etc.- also wenn dieser Bericht die Grundlage wäre dass ein von Ihnen beabsichtigter Rentenantrag abgelehnt wird. Wenn Sie mit dem was die Ärzte dort geschrieben haben nicht einverstanden sind, können Sie zunächst nur den Arzt oder die Klinik um Richtigstellung bitten, wobei nicht gesagt ist dass der Klinikarzt die gleiche Meinung haben muss wie Sie. Die DRV hat damit zunächst mal nichts zu tun, für die ist die Reha zunächst abgeschlossen.
Janaam 11.04.2022 | 12:50
Ich habe meine Berichtigung an die DRV geschickt, nachdem die Rehaklinik nichts ändern wollte. Es wird zu den Akten genommen. Mehr passiert nicht. Und GDB 80 und Merkzeichen sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit aus. Die entscheidet sich im übrigen nicht am Rehabericht.
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