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Experten-Antwort

Einspruch Rentenbescheid

von Walter30.10.2016 | 17:43
1671 Ansichten
5 Antworten
Hallo und guten Abend. Habe heute (29.10.16) meinen Rentenbescheid erhalten. Rentenbeginn ist der 1.12.16. Beim Blick auf die Berechnungen des Rententrägers Knappschaft aus den letzen Jahren, regen sich bei mir Zweifel an der Richtigkeit der nun ermittelten Rentenhöhe im Bescheid. Wie gehe beim Widerspruch vor, um den Rentenbeginn und natürlich auch die Zahlung nicht zu gefährten ? mfGrüßen Walter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2016 | 09:18

Hallo, Walter,

sofern Sie die Richtigkeit Ihres Rentenbescheids anzweifeln, können Sie gegen diesen innerhalb eines Monats ab Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.

Ich empfehle Ihnen, sich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen und dorthin den Rentenbescheid mitzubringen. Eventuell können Ihre Zweifel dort bereits ausgeräumt und offene Fragen geklärt werden.

Beim im Rentenbescheid angegebenen Rentenbeginn und -betrag verbleibt es solange, bis der Rentenbescheid aufgehoben oder zurückgenommen wird. Solange Sie keinen Bescheid erhalten, der einen anderen Inhalt hat, können Sie daher auf die getroffenen Festlegungen vertrauen. Dies schließt auch ein, dass der angegebene Betrag zum angegebenen Zeitpunkt überwiesen wird.

4 Antworten

KSCam 30.10.2016 | 18:43
Angesichts der Tatsache, dass man jedes Jahr eine Rentenberechnungs bekommt und bereits mehrfach wegen Kontenklärung angeschrieben wurde, wundert es mich, dass sich bei Ihnen Zweifel regen. Was ist so überraschend an der Rentenhöhe? Wenn Sie den Inhalt der zettel, die Sie jedes Jahr vom Arbeitgeber bekommen mit dem Versicherungsverlauf vergleichen, brauchen Sie nur Zahlen lesen können um etwaige Differenzen festzustellen (das hätte man aber besser schon im Vorfeld gemacht). Und dann sollten natürlich Schulzeiten, Berufsausbildung, wehrdienst, sowie Krankheiten und Arbeitslosigkeiten aufgeführt sein - aber auch da gilt: siehe Kontenklärung. Und für den Widerspruch schrieben Sie ganz einfach einen Brief, in dem Sie angeben, was in Ihren Augen falsch ist, bzw. was Ihnen "spynisch vorkommt. Da gefährden Sie gar nichts. Klar, bei den Berechnungen der letzten Jahre sind die KV und PV noch nicht abgezogen und es fehlen bei den Zahlen die etwaigen Abschläge....... Schönes WE
Markoam 30.10.2016 | 21:04
Walter schrieb

Eben aus obigem Grund. Es geht nicht um offene Zeiten im Konto etc. Sondern um die Berechnungen in den von Ihnen angefürten jährl. Rentenberchnungen der letzten 3 Jahre .

Die dort genannte Rente liegt bereits 2014 über der im Rentenbescheid. Wenn auch nur gering. Es folgten die Beitragsjahre 2015 und nun 2016. Diese Beiträge sollten sich doch bemerkbar machen. Oder ? Auch war von einer 5% Rentenerhöhung in 2016 noch 2014 und 2015 keine Rede. Es wurde jedes Jahr mit einer niedrigeren, durchschnittlichen Erhöhung berechnet.

mf Grüßen

Wenn Sie jetzt Widerspruch einlegen, ist weder der Rentenbeginn gefährdet; noch der bisher festgestellte Zahlbetrag (der erstmalig Ende Dezember ausgezahlt wird); es sei denn, der Sachbearbeitung fällt auf, dass sie Ihnen zu Unrecht etwas berechnet haben. Machen Sie es schriftlich und begründen Ihren Widerspruch. Alles weitere kann man von Forenseite Ihnen auch nicht raten.
Walteram 31.10.2016 | 10:31
KSC schrieb

Angesichts der Tatsache, dass man jedes Jahr eine Rentenberechnungs bekommt und bereits mehrfach wegen Kontenklärung angeschrieben wurde, wundert es mich, dass sich bei Ihnen Zweifel regen.

Was ist so überraschend an der Rentenhöhe?

Wenn Sie den Inhalt der zettel, die Sie jedes Jahr vom Arbeitgeber bekommen mit dem Versicherungsverlauf vergleichen, brauchen Sie nur Zahlen lesen können um etwaige Differenzen festzustellen (das hätte man aber besser schon im Vorfeld gemacht).

Und dann sollten natürlich Schulzeiten, Berufsausbildung, wehrdienst, sowie Krankheiten und Arbeitslosigkeiten aufgeführt sein - aber auch da gilt: siehe Kontenklärung.

Und für den Widerspruch schrieben Sie ganz einfach einen Brief, in dem Sie angeben, was in Ihren Augen falsch ist, bzw. was Ihnen "spynisch vorkommt. Da gefährden Sie gar nichts.

Klar, bei den Berechnungen der letzten Jahre sind die KV und PV noch nicht abgezogen und es fehlen bei den Zahlen die etwaigen Abschläge.......

Schönes WE

Eben aus obigem Grund. Es geht nicht um offene Zeiten im Konto etc. Sondern um die Berechnungen in den von Ihnen angefürten jährl. Rentenberchnungen der letzten 3 Jahre . Die dort genannte Rente liegt bereits 2014 über der im Rentenbescheid. Wenn auch nur gering. Es folgten die Beitragsjahre 2015 und nun 2016. Diese Beiträge sollten sich doch bemerkbar machen. Oder ? Auch war von einer 5% Rentenerhöhung in 2016 noch 2014 und 2015 keine Rede. Es wurde jedes Jahr mit einer niedrigeren, durchschnittlichen Erhöhung berechnet. mf Grüßen
W*lfgangam 31.10.2016 | 19:31
Walter schrieb

Eben aus obigem Grund. Es geht nicht um offene Zeiten im Konto etc. Sondern um die Berechnungen in den von Ihnen angefürten jährl. Rentenberchnungen der letzten 3 Jahre .

Die dort genannte Rente liegt bereits 2014 über der im Rentenbescheid. Wenn auch nur gering. Es folgten die Beitragsjahre 2015 und nun 2016. Diese Beiträge sollten sich doch bemerkbar machen. Oder ? Auch war von einer 5% Rentenerhöhung in 2016 noch 2014 und 2015 keine Rede. Es wurde jedes Jahr mit einer niedrigeren, durchschnittlichen Erhöhung berechnet.

mf Grüßen

Hallo Walter, kommt drauf an, welche Zahlen von den Dreien Sie da vergleichen - und, ob es dann auch die passende für den von Ihnen gewählten Renteneintritt ist - unter Berücksichtigung etwaige Abschläge und KV/PV. Das wird man hier nicht Aufdröseln können, ohne Ihre Unterlagen/Daten zu kennen ... Gruß w. PS: Als Spätaussiedler/Vertriebener können gerade die letzten Verdienstjahre ganz böse Überraschungen zum gewählten Rentenbeginn mit sich bringen - durch Wegfall bisher zusätzlicher Entgeltpunkte aus der Berechnung für 'Mindestentgeltpunkte nach geringem Arbeitseinkommen'. Dann saust die frühere Prognose ganz schnell um einen Hunderter in den Keller. Das kann Ihnen aber nur vor Ort vermittelt werden - vorausschauend, wenn man sich rechtzeitig um solche Feinheiten in diesen Fällen kümmert (was kaum möglich ist!).
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