Hallo, Walter,
sofern Sie die Richtigkeit Ihres Rentenbescheids anzweifeln, können Sie gegen diesen innerhalb eines Monats ab Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.
Ich empfehle Ihnen, sich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen und dorthin den Rentenbescheid mitzubringen. Eventuell können Ihre Zweifel dort bereits ausgeräumt und offene Fragen geklärt werden.
Beim im Rentenbescheid angegebenen Rentenbeginn und -betrag verbleibt es solange, bis der Rentenbescheid aufgehoben oder zurückgenommen wird. Solange Sie keinen Bescheid erhalten, der einen anderen Inhalt hat, können Sie daher auf die getroffenen Festlegungen vertrauen. Dies schließt auch ein, dass der angegebene Betrag zum angegebenen Zeitpunkt überwiesen wird.
Eben aus obigem Grund. Es geht nicht um offene Zeiten im Konto etc. Sondern um die Berechnungen in den von Ihnen angefürten jährl. Rentenberchnungen der letzten 3 Jahre .
Die dort genannte Rente liegt bereits 2014 über der im Rentenbescheid. Wenn auch nur gering. Es folgten die Beitragsjahre 2015 und nun 2016. Diese Beiträge sollten sich doch bemerkbar machen. Oder ? Auch war von einer 5% Rentenerhöhung in 2016 noch 2014 und 2015 keine Rede. Es wurde jedes Jahr mit einer niedrigeren, durchschnittlichen Erhöhung berechnet.
mf Grüßen
Angesichts der Tatsache, dass man jedes Jahr eine Rentenberechnungs bekommt und bereits mehrfach wegen Kontenklärung angeschrieben wurde, wundert es mich, dass sich bei Ihnen Zweifel regen.
Was ist so überraschend an der Rentenhöhe?
Wenn Sie den Inhalt der zettel, die Sie jedes Jahr vom Arbeitgeber bekommen mit dem Versicherungsverlauf vergleichen, brauchen Sie nur Zahlen lesen können um etwaige Differenzen festzustellen (das hätte man aber besser schon im Vorfeld gemacht).
Und dann sollten natürlich Schulzeiten, Berufsausbildung, wehrdienst, sowie Krankheiten und Arbeitslosigkeiten aufgeführt sein - aber auch da gilt: siehe Kontenklärung.
Und für den Widerspruch schrieben Sie ganz einfach einen Brief, in dem Sie angeben, was in Ihren Augen falsch ist, bzw. was Ihnen "spynisch vorkommt. Da gefährden Sie gar nichts.
Klar, bei den Berechnungen der letzten Jahre sind die KV und PV noch nicht abgezogen und es fehlen bei den Zahlen die etwaigen Abschläge.......
Schönes WE
Eben aus obigem Grund. Es geht nicht um offene Zeiten im Konto etc. Sondern um die Berechnungen in den von Ihnen angefürten jährl. Rentenberchnungen der letzten 3 Jahre .
Die dort genannte Rente liegt bereits 2014 über der im Rentenbescheid. Wenn auch nur gering. Es folgten die Beitragsjahre 2015 und nun 2016. Diese Beiträge sollten sich doch bemerkbar machen. Oder ? Auch war von einer 5% Rentenerhöhung in 2016 noch 2014 und 2015 keine Rede. Es wurde jedes Jahr mit einer niedrigeren, durchschnittlichen Erhöhung berechnet.
mf Grüßen
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