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Experten-Antwort

Einspruchsausschuss

von Lara17.11.2015 | 17:09
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10 Antworten

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Mein Einspruch liegt nun dem Ausschuss vor es geht nur um16 Tage weshalb meine hinzuverdienst Grenze zu Niedrig ist das ich leer ausgehe trotz positivem rentenbescheid . mein erster anderen Tag 2011 war abgelehnt . Ich gehe davon aus das die Ablehnung kommt . Da die meisten Fälle aus dem Ausschuss negativ verlaufen oder wie sind eure Erfahrungen? Geht ja nicht um die blöde Nachzahlung nur um das jetzt das ich das bekomme mehr möchte ich ja nicht

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Warten Sie die Entscheidung über Ihren Widerspruch ab. Sollte die Entscheidung negativ ausfallen und aus Ihrer Sicht immer noch nicht nachvollzogen werden können, empfehlen auch wir Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. In Ihrem Fall ist dies bestimmt die beste Möglichkeit „Klarheit“ in die Angelegenheit zu bringen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

=//=am 17.11.2015 | 17:48
Ich verstehe leider gar nicht, um was es bei dem Widerspruch geht! Pauschal kann man keine Aussage treffern, ob im Widerspruchsausschuss (so heißt der richtig!) positiv oder negativ entschieden wird. Und eine geschätzte Quote nützt Ihnen auch nichts. Also abwarten und Tee trinken.
Laraam 17.11.2015 | 18:03
2011 wurde die rente abgelehnt ich kann seid 2011 nur noch teilzeit arbeiten nach meiner reha im februar habe ich einen erneuten antrag gestellt der anerkannt wurde zum januar 2015 leider war meine hinzuverdienstgrenze im dezember noch so hoch das ich die renten zahlung erhalten hätte. Aber da sie zum januar anerkannt wurde bin ich zwar teilerwerbsminderungsrentner bekomme aber kein geld da ich mit den 1000€ im monat zuviel verdiene . Im Dezember hätte ich noch das geld bekommen . iich lebe alleine und muss für alles alleine aufkommen zuschüsse gibts keine und fahrkosten zur abreit hab ich ja auch dir sind schon abgezogen . Ich lebe in einer schlechten wohnung weil ich mir keine andere leisten kann weil sie so teuer sind . Auch 1 zimmerwohnungen sind teuer. Ich arbeite seid 25 jahren und nöchte nur eine etwas bessere Lebensqualität haben . Es geht nicht um nachzahlung von 4 jahren sondern nur darum das ich die Rente erhalte die mir seid August zusteht.........
Herr Z.am 17.11.2015 | 19:20
Wie könnte man auf die Idee kommen, daß RV-Widerspruchsausschüsse rechts-konform arbeiten würden ? Sogar Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen. "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte. Wer hindert Richter also daran ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet. Herr Z.
Schilas Mamaam 17.11.2015 | 19:03
Nachgefragt ! Hallo Lara, ist ein bisserle verwirrend, deswegen frage ich mal nach. Im Dezember war Ihre Hinzuverdienst geringer und deswegen hätten Sie, sofern der Rentenbeginn auf den Monat Dezember entfallen wär, die Rente und den Hinzuverdienst behalten können ? Ab Januar ist Ihr Hinzuverdienst so hoch, dass die Zahlung der Rente entfällt ? Mfg Christina
W*lfgangam 17.11.2015 | 21:50
Hallo Lara, spekulieren Sie nicht vorher, was kommt/kommen könnte - Ihre Sache ist zz. im WS-Ausschuss, da heißt es warten. Liegt dann eine Entscheidung vor, lassen Sie sich die in der nächsten Beratungsstelle erklären (natürlich nur bei aus Ihrer Sicht negativem Ausgang). Ergänzend fordern Sie dann Akteneinsicht an und schauen nach, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Bis dahin: Füße stillhalten, da können Sie nichts beschleunigen oder irgendwelche hilfreiche Antworten hier erwarten - auch wenn einfach Warten natürlich nervt. Gruß w.
W*lfgangam 17.11.2015 | 21:25
Zitat von Herr Z. anzeigenausblenden
Herr Z. schrieb

Wie könnte man auf die Idee kommen, daß RV-Widerspruchsausschüsse rechts-konform arbeiten würden ?

Sogar Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen.

"Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ?

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-0300/0206-04.html

Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte.

Wer hindert Richter also daran ?

Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen.

Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html

Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren.

Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ?

Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte".

Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html

Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html

Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet.

Herr Z.

...der hat auch in der Schule den Papierkorb/gelöschtes Gejammere nicht gesehen, als er mal wieder in der Ecke stand ;-) Gruß w. ...ehrlich, seriös geht anders - oder?!! ..so kriegen Sie hier ja kein Bein aus dem Restroom :-)
Laraam 17.11.2015 | 21:33
Zitat von Schilas Mama anzeigenausblenden
Also im Dezember wäre 2011 noch in der brechnung gewesen da han ich 10 monate vollzeit gearbeitet danach nur noch teilzeit also ab da hab ich weniger verdient . Da sich die hinzuverdienst grenze aus dem verdienst der letzten 3 jahre berechnet ist mein gehalt zu hoch und ich kriege nichts. Nur ich musste 2011 in teilzeit gehen um überhaupt noch arbeiten zu können denn vollzeit krieg ich nicht mehr hin aber 19,5 wstd geht.
Laraam 17.11.2015 | 21:37
[frage mich was das mit meinem fall zutun hat ?? Der ausschuss sind weder Richter noch bekomme ich Harz 4 !!!!!
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