Hallo Dietrich,
Erwerbsminderungsrenten, die wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt wurden, müssen bei Verzug ins asiatische Ausland entzogen werden, da nur der Inlandsteilzeitmarkt zu berücksichtigen ist. Das Leistungsvermögen liegt bei dieser Rentenart zwischen 3 und 6 Stunden täglich.
Sofern der Umwandlungsbescheid noch nicht bindend ist d.h. die 4 wöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie, im Hinblick darauf, dass Sie seit 6 Jahren nicht mehr untersucht wurden, Widerspruch erheben. Mit der Begründung ,dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben könnte, so dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nunmehr unter 3 Stunden täglich gesunken ist.
Sollte der Bescheid bereits bindend sein, können Sie statt des Widerspruchs einen Überprüfungsantrag mit gleicher Begründung stellen.
Ansonsten würden wir Ihnen empfehlen, mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersrente für Schwerbehinderte Menschen bzw. für Berufsunfähige zu beantragen.
Nach Ihren Angaben liegt ja weiterhin Berufsunfähigkeit vor. Sofern Sie daneben auch mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können, würde die Rente mit 60 Jahren ohne Abschlag bezahlt werden können, da Sie ja wohl bereits im Jahr 2001 auch berufsunfähig waren.
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