Wie bereits in den vorherigen Forenbeiträgen erwähnt, wird für die Feststellung des Hinzuverdienstes nicht die Höhe der Sozialleistung (Arbeitslosengeld), sondern das der Leistung zugrunde liegende monatliche Bemessungsentgelt herangezogen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten.