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Experten-Antwort

Einstellung teilweiser Erwerbsminderungsrente

von RJI22.03.2017 | 11:36
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte seit Februar teilweise Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld, da die geringe Rente ja allein nicht ausreicht. Gestern kam von der dt. RV ein Bescheid, dass die EM-Rente ab April nicht mehr gezahlt wird, weil angeblich die Hinzuverdienstgrenze (ALG) überschritten ist, was völliger Schwachsinn ist. Der von der DRV genannte Betrag ALG ist deutlich unterschritten. Wenn ich nämlich die Summe ALG, die die DRV mir vorhält, wirklich bekommen würde, könnte ich auf die Mini-Rente nämlich getrost verzichten. Da das ALG tatsächlich aber gering ist, bin ich auf die Rente leider anewiesen. Was ist Ihre Meinung dazu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits in den vorherigen Forenbeiträgen erwähnt, wird für die Feststellung des Hinzuverdienstes nicht die Höhe der Sozialleistung (Arbeitslosengeld), sondern das der Leistung zugrunde liegende monatliche Bemessungsentgelt herangezogen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung persönlich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

senf-dazuam 22.03.2017 | 11:58
Eine Meinung dazu ist völlig irrelevant. Wenn dem so ist, dann sollten Sie in einer Beratungsstelle der DRV die Sache klären. Notfalls rufen Sie den auf dem Bescheid genannten Sachbearbeiter an und regeln das telefonisch.
Emanuelam 22.03.2017 | 12:28
Eine Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid (meist auf einem der letzten Blätter). Maßgeblich für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist allerdings nicht das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld sondern das Einkommen aus dem das Arbeitslosengeld berechnet wird (also Ihr jetziges Einkommen). Damit ruht während des Bezuges von Arbeitslosengeld im Regelfall die Rentenzahlung.
Manuelam 22.03.2017 | 12:31
Für die Überprüfung des Hinzuverdienstes zur Erwerbsminderungsrente ist immer das Bemessungsentgelt, aus dem sich das Arbeitslosengeld berechnet maßgeblich, nicht das tatsächliche Arbeitslosengeld. Sollte sich das Bemessungsentgelt infolge der Feststellung der EM geändert haben, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen, müsste das evtl. korrigiert werden.
Emanuelam 22.03.2017 | 12:32
Hier noch ein weiterer Hinweis: Die teilweise Erwerbsminderungsrente wandelt sich als sogenannte "Arbeitsmarktsrente" in eine volle Erwerbsminderungsrente um, wenn Ihnen innerhalb von 6 Monaten keine geeignete Stelle vermittelt werden kann.
Emanuelam 22.03.2017 | 12:40
Reaktion auf Nachricht von Manuel: Siehe doch einfach die Antwort von mir um 12:28 Uhr!
=//=am 22.03.2017 | 13:04
Sie haben von der AfA einen Bescheid über das ALG I erhalten. In diesem Bescheid steht auch das (tgl.) Bemessungsentgelt drin. Dieses mit 30 vervielfacht ergibt das monatliche Bemessungsentgelt, das als Hinzuverdienst nach § 96 a SGB VI anzurechnen ist.
RJIam 22.03.2017 | 16:09
also wieder typisch deutsch: man wird krank und schwerbehindert und wird noch gestraft dazu!
Rentensputnikam 22.03.2017 | 18:06
Hallo RJI! Dann zählen Sie mal die Länder auf, wo es bessere Leistungen als in Deutschland gibt! Mal schauen, wieviel Sie da zusammen bekommen! Sie werden sich wundern!
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