Hallo Lebensmitteltechniker,
Versicherte sind in eine der Qualifikationsgruppen 1 bis 5 einzustufen, wenn sie deren Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und die Beitragszahlung für diese Tätigkeit glaubhaft gemacht wurde.
Haben Sie an einer Ingenieur- oder Fachschule den Fachschulabschluss entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften erworben und wurde eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt, erfolgt eine Einordnung in die Qualifikationsgruppe 2 - Fachschulabsolventen.
Haben Sie jedoch eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert, erfolgt eine Einordnung in die Qualifikationsgruppe 4 - Facharbeiter.