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Experten-Antwort

Einstufung in Qualifikationsgruppen

von Lebensmitteltechniker02.04.2020 | 14:41
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, durch meine Weiterbildung, habe ich einen Abschluss als staatlich geprüfter Lebensmitteltechniker gemacht. Diese wurde an einer staatlich anerkannten Fachschule gemacht.Welche Eingruppierung (Qualifikationsgruppe) trifft dann für mich zu.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lebensmitteltechniker,

Versicherte sind in eine der Qualifikationsgruppen 1 bis 5 einzustufen, wenn sie deren Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben und die Beitragszahlung für diese Tätigkeit glaubhaft gemacht wurde.

Haben Sie an einer Ingenieur- oder Fachschule den Fachschulabschluss entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften erworben und wurde eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt, erfolgt eine Einordnung in die Qualifikationsgruppe 2 - Fachschulabsolventen.

Haben Sie jedoch eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert, erfolgt eine Einordnung in die Qualifikationsgruppe 4 - Facharbeiter.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die oben gemachten Ausführungen bezogen sich auf die Glaubhaftmachung von Beitragszeiten.

Wenn es Ihnen um Qualifikationsgruppen im Zusammenhang mit Übergangsgeld geht, dann gelten die folgenden Ausführungen:

Im Rahmen des § 68 SGB IX sind Fachschulabschlüsse ebenfalls in der Regel in der Qualifikationsgruppe 2 einzuordnen. Handelt es sich jedoch um eine grundständige Ausbildung (Erstausbildung) an einer Fachschule, ist die Qualifikationsgruppe 3 maßgebend. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule entspricht einer grundständigen außerbetrieblichen Ausbildung und entspricht damit Qualifikationsgruppe 3.

Erfolgte die Ausbildung zum Techniker als Weiterbildung, die auf einer grundständigen Ausbildung oder auf eine langjährige Berufserfahrung aufbaut, erfolgt ebenfalls die Einstufung in die Q 2.

Die Vorlage der Nachweise über alle beruflichen Abschlüsse und ein Hinweis auf eine eventuelle Weiterbildung, ist die Grundlage für die Entscheidung zur Einstufung in die Qualifikationsgruppe. Maßgebend für die Einstufung ist bei der Anwendung des § 68 SGB IX ausschließlich der nachgewiesene Abschluss. Die Ausübung der Tätigkeit hat für die Einstufung keine Bedeutung.

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4 Antworten

Rentensputnikam 02.04.2020 | 14:52
Das wird die Qualifikationsgruppe 2 (Techniker) sein. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rententräger wenden. VG
Rentensputnikam 02.04.2020 | 14:54
Ergänzung: Die Qualifikationsgruppe 2 gibt es aber nur für die Zeit, in der Sie auch als Techniker gearbeitet haben.
Lebensmitteltechnikeram 03.04.2020 | 11:11
Vorab schon mal vielen Dank. Gilt Ihre Ausführung auch für die Einstufung bei der Berechnung für Übergangsgeld? (§ 68 SGB IX Berechnungsgrundlage in Sonderfällen) Vielen Dank schon mal vorweg.
Undeutlicham 03.04.2020 | 13:25
Das kommt dabei raus, wenn man seine Frage nur unvollständig, ohne Bezug zur Sache, stellt.
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