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Experten-Antwort

Eintragung im SV - Buch als Student mit Beitragspfl. Gesamtarbeitsverdienst wird nicht anerkannt

von JanK09.01.2024 | 15:20
614 Ansichten
10 Antworten
Hallo, in meinem SV - Buch stehen im Jahr 1989 10 Monate mit der Tätigkeit Student und in der zugehörigen Zeile a (Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen) 6000, Zeile b FZR ist leer. Diese Zeiten werden nicht als beitragspflichtige Zeiten anerkannt und auch nicht als Wartezeiten für die Rente für besonders langjährig Versicherte gewertet. Die Anerkennung wird mit dem Argument, dies seien Stipendien gewesen, abgelehnt. Hätte dann nicht, wie in einem anderen Eintrag, dort kein Wert sondern nur Stipendium stehen müssen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2024 | 09:33

Guten Morgen, JanK,

 

gem. §248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI sind Zeiten der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung in der DDR keine Beitragszeiten. Generell wurden dann pauschal Beiträge durch die "Studentenversicherung" (6 Mark im Monat) gezahlt.

 

Haben Sie jedoch neben dem Studium Beiträge aus einem Lehr- oder Beschäftigungsverhältnis gezahlt, werden diese als Beitragszeiten berücksichtigt.

 

Dafür müssten Sie Nachweise erbringen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Zeugnis o.ä.), aus denen die über die Studentenversicherung hinausgehende Beitragszahlung erkennbar ist.

 

Sie können sich auch gern hier einlesen (Zf. 6):

 

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0226_250/gra_sgb006_p_0248.html#doc1577222bodyText77

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Raminaam 09.01.2024 | 16:02
Hallo JanK sie müssen doch selbst am besten wissen, ob sie in der fraglichen Zeit studiert haben. Als Student haben sie keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die Zeit kann also maximal Anrechnungszeit Schule sein. Damit zählt die Zeit nicht auf die 45-jährige Wartezeit. Aufgrund der Höhe des Stipendiums wird es wohl ein Betriebsstipendium gewesen sein. In dem Fall waren Lohnbuchhalter oft "kreativ" und haben falsch eingetragen.
Ham 09.01.2024 | 16:16
Ramina schrieb

Hallo JanK

sie müssen doch selbst am besten wissen, ob sie in der fraglichen Zeit studiert haben. Als Student haben sie keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die Zeit kann also maximal Anrechnungszeit Schule sein. Damit zählt die Zeit nicht auf die 45-jährige Wartezeit.

Aufgrund der Höhe des Stipendiums wird es wohl ein Betriebsstipendium gewesen sein. In dem Fall waren Lohnbuchhalter oft "kreativ" und haben falsch eingetragen.

Da gibt es Konstellation, die heute so nicht mehr möglich sind. So wurde bspw. während des Besuches einer Fachschule im SV-Ausweis "Stipendienempfänger" eingetragen, obwohl es kein Stipendium gab, sondern der Betrieb weiter Lohn in Höhe 80 v. H. gezahlt hat. Aber wie das heuer bewertet wird, kein Plan.
Sebastianam 09.01.2024 | 17:39
Hier empfehle ich die Unterlagen von damals (falls noch auffindbar) zusammen zu suchen und das z.B. im Rahmen einer Kontenklärung von der Rentenversicherung nochmals überprüfen zu lassen. Um mehr sagen zu können, muss man genau wissen um was für ein Stipendium und um was für eine Arbeit es sich damals gehandelt hat. Wenn das "Arbeitseinkommen" in Wahrheit Einnahmen aus dem Stipendium waren, dann werden die Zeiten mit ziemlicher Sicherheit auch nicht auf die 45 Jahre anerkannt. Wenn es aber Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis waren, die Sie trotz parallel laufendem Stipendium einnehmen durften, mag es sich anders darstellen.
JanKam 09.01.2024 | 18:08
Ramina schrieb

Hallo JanK

sie müssen doch selbst am besten wissen, ob sie in der fraglichen Zeit studiert haben. Als Student haben sie keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die Zeit kann also maximal Anrechnungszeit Schule sein. Damit zählt die Zeit nicht auf die 45-jährige Wartezeit.

Aufgrund der Höhe des Stipendiums wird es wohl ein Betriebsstipendium gewesen sein. In dem Fall waren Lohnbuchhalter oft "kreativ" und haben falsch eingetragen.

Die Frage ist nicht, ob ich zu der fraglichen Zeit studiert habe, die Frage ist, ob der Eintrag im SV - Buch eine Einzahlung in die Sozialversicherung beweist, die auf Rentenpunkte und Wartezeiten anzurechnen ist. Es gibt auch noch eine andere Zeit, da steht einfach "Stipendienempfänger" drin, was wohl bedeutet, dass da die 6 Mark/Monat an die Sozialversicherung gezahlt wurden, welche nicht anerkannt werden. Gibt es dazu mglw. schon Urteile, die auf die "Kreativität" der Lohnbuchhalter abzielen? Oder ist das eine Annahme, die noch aus zu diskutieren ist?
GRA rvRechtam 09.01.2024 | 18:47
Legen Sie Widerspruch ein und belegen Sie Zeiten anhand anderer Nachweise oder Glaubhaftmachung. Diese - öffentlich zugängliche Datenbank der DRV beinhaltet eigentlich alle Rechtsgrundlagen, nach denen die DRV zu handeln hat. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Sebastianam 10.01.2024 | 04:24
Vorsicht! schrieb

Beachten Sie die Antworten des psychisch erkrankten @Sebastian in Ihrem eigenen Interesse besser nicht. Er wird hier nur als Forenclown tätig.

Solche beleidigenden Kommentare verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen des Forums hier und können getrost ignoriert werden.
Mensch @Sebastianam 10.01.2024 | 12:29
Sebastian schrieb

Solche beleidigenden Kommentare verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen des Forums hier und können getrost ignoriert werden.

Hier liegt keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenfeststellung vor!😉
Sebastianam 10.01.2024 | 12:33
Mensch @Sebastian schrieb

Hier liegt keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenfeststellung vor!😉

In Ordnung, das sehe ich natürlich ein.
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