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Experten-Antwort

Eintritt der Erwerbsminderung

von Haraldo07.04.2016 | 19:17
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Hallo! Der Eintritt der EWM wird ja von der DRV bestimmt. Gibt es da immer nachvollziehbare Gründe für einen bestimmtes Datum? Kann man das im Einzelfall hinterfragen? Also wenn es sich nicht um einen Unfall handelt und es keine Reha gab ist das ja schon mal schwierig und wenn dann nicht das Datum des Gutachtens genommen wird....? Woran kann sich noch gerichtet werden? Also in meinem Fall, ist es mir ein Rätsel! AU seit 2012 nach Wiedereingliederungsversuch. 2014 ein Rentenantrag ohne Reha. Ablehnung 2015 nach einem ersten Gutachten. Widerspruch dann 2015 mit einem zweiten Gutachten in dem der Gutachter schreibt " Die festgestellten Leistungsminderung besteht seit 11.2.2015." Wie kann man auf dieses Datum kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Haraldo,

ich verweise auf meine Antwort zu Ihrem gleichlautenden Beitrag vom 07.04.2016 - 18:46 Uhr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

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