Guten Morgen,
bei einer Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge berücksichtigt, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wurden. Ist der Leistungsfall der Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Krankengeldbezug bei der Berechnung der Rente zu Recht außen vor.
Wie schon richtig erwähnt, können Sie jederzeit, bei Vorhandensein der Anspruchsvoraussetzungen, einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte stellen. In diesem Fall würde es auch zur Berücksichtigung Ihres Krankengeldes kommen.
Ich würde zudem ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
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