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Experten-Antwort

Eintritt des Auszahlungstermin

von Yvonne14.01.2014 | 16:33
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Ich habe folgende Frage: - Im Juli 2013 wurde der Antrag auf Teilerwerbsrente gestellt. (Verkehrsunfall war der ausschlaggebende Faktor und eine Schwerbehinderung von 50% lag bereits schon vor). -Ende Juli 2013 kam der negative Bescheid, gegen den Widerspruch erhoben wurde, da nur anhand von Aktenlage entschieden wurde ohne das ein Gutachter entschieden hat. Nach einigen nervigen Erkundungsanrufen und drängen.... - Am 06. November 2013 endlich der langersehnte Gutachtertermin. Dieser hat klar bestätigt dem Rentenantrag für Teilerwerbsrente wird stattgegeben. Nach wiederum zahlreichen Anrufen, Bescheid liegt immer noch nicht vor (Januar 2014) wurde mitgeteilt, die Teilerwerbsrente wurde genehmigt. Ich weiß, der Auszahlungstermin ist 6 Monate nach Antrag. Hier jetzt mein Problem.... Warum wird festgelegt, dass es nicht der Antragsstellungstermin Juli 2013 ist, sondern der Gutachtertermin November 2013? Demnach würdet eine Auszahlung erst im Mai erfolgen rückwirkend von Noveber an und was ist mit der Zeit ab Juli. Ist das rechtens? Ich mein ist ja nicht unsere Schuld, dass die Rentenanstalt 1. nach Aktenlage entscheidet und 2. sich so lange Zeit lässt und man drängen muss. Wie gesagt, der neue Bescheid liegt noch nicht vor, dies ist eine Telefonauskunft gewesen, welche ich nicht so hinnehmen möchte. Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Angaben bzw. konkrete Fragestellung sind nicht ganz klar.

Wenn eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt wird, kann diese erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) beginnen.

Bitte warten Sie den Rentenbescheid ab. Daraus ist sowohl der Leistungsfall als auch der Rentenbeginn ersichtlich.

Sollten Sie bisher den Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, können hierfür verschiedene Ursachen vorliegen, z.B. dass noch Versicherungszeiten bis zum Leistungsfall zu klären bzw. hierzu Unterlagen anzufordern waren.

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5 Antworten

-/-am 14.01.2014 | 20:21
Wie soll hier jemand ohne Kenntnis der tatsächlichen Aktenlage etwas zu Ihrem Antrag, dessen Bearbeitungsdauer, zur Entscheidung nach Aktenlage oder gar zu dem noch ausstehenden Widerspruichsbescheid sagen können? Warten Sie doch einfach mal den Widerspruchsbescheid ab, dann können Sie immer noch vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht klagen, wenn der nicht Vorstellungen entspricht.
Herz1952am 15.01.2014 | 00:25
Alles schriftlich machen. Maßgebend ist der Termin der Antragsstellung. Am besten per "Einwurfeinschreiben". Manche reagieren erst richtig, wenn man/frau Druck macht. Ist nicht schön, aber es kann durchaus so sein. Herz1952
Heinericham 15.01.2014 | 08:20
Es könnte sein, dass die DRV davon ausgeht, dass sich einer Verschlechterung eingestellt hat und daher erst im November die med. Voraussetzungen vorlagen.
Xam 15.01.2014 | 09:27
"Ich weiß, der Auszahlungstermin ist 6 Monate nach Antrag" Für den Beginn Ihrer Rente ist nicht das Antragsdatum maßgeblich, sondern der Eintritt der Erwerbsminderung!
Leserinam 15.01.2014 | 11:24
Ich habe im Feb. 12 einen Antrag auf EM-Rente gestellt, dieser wurde im Okt.12 nach Aktenlage abgelehnt und der Widerspruch im Mai 13, seit dem läuft eine Klage vorm SG. Da hat es auch keinen interessiert, das ich im April 13 noch nen schweren Verkehrsunfall und vorher schon eine anerkannte Schwerbehinderung hatte. Worüber beschweren Sie sich bei dieser kurzen Zeit?
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