Ihre Angaben bzw. konkrete Fragestellung sind nicht ganz klar.
Wenn eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt wird, kann diese erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) beginnen.
Bitte warten Sie den Rentenbescheid ab. Daraus ist sowohl der Leistungsfall als auch der Rentenbeginn ersichtlich.
Sollten Sie bisher den Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, können hierfür verschiedene Ursachen vorliegen, z.B. dass noch Versicherungszeiten bis zum Leistungsfall zu klären bzw. hierzu Unterlagen anzufordern waren.