Hallo, Franz,
ob das zuständige private Versicherungsunternehmen in Ihrem Falle davon ausgeht, dass aufgrund der Beschäftigung in der WfbM die Berufsunfähigkeit vorliegt, können wir Ihnen hier nicht mitteilen. Als gesetzlicher Rentenversicherungsträger entscheiden wir in solchen Situationen nicht über den geschilderten Sachverhalt.
Wenden Sie sich daher an die Versicherung oder ein Forum, welches sich mit diesen Dingen auseinandersetzt.