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Experten-Antwort

Eintrittsalter Altersrente bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von M. Krüger18.04.2016 | 10:31
1509 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich (geb. 1965) beziehe seit 2012 teilweise Erwerbsminderungsrente, gehe 20 Stunden pro Woche arbeiten und möchte wissen ab welchem Allter mir die Altersrente zusteht, vielen Dank im Voraus, M. K.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2016 | 10:35

Hallo M. Krüger,

sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und rentenrechtliche Zeiten von mindestens 35 Jahren nachweisen können, wäre der frühest mögliche Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8 % (abschlagsfrei mit 65 Jahren). Falls Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben aber 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können, wäre der Rentenbeginn für die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 % (abschlagsfrei mit 67 Jahren). Eine abschlagsfreie Altersrente wäre ohne Schwerbehinderteneigenschaft somit erst ab 67 Jahren möglich. Für alle Altersrenten, die vor Erreichen des 67. Lebensjahres beginnen sollen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Für die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 67 Jahren, ist eine formelle Antragstellung nicht erforderlich. Sie erhalten vom Rentenversicherungsträger lediglich einen Fragebogen, der ausgefüllt zurückgegeben werden sollte.

Wir empfehlen allerdings, eine Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger anzufordern, damit Sie auch über etwaige Gesetzesänderungen hinsichtlich der in Frage kommenden Altersrenten informiert sind. Eine Rentenauskunft wird ab dem 55. Lebensjahr erteilt.

2 Antworten

MWXZam 18.04.2016 | 10:46
Derzeit mit 67 Jahren die Regelaltersrente
W*lfgangam 18.04.2016 | 20:02
Hallo M. Krüger, frühestmöglicher Beginn einer Altersrente (ohne Schwerbehinderteneigenschaft zum Rentenbeginn) ist das 63. Lbj. Dass Sie dann 35 Versicherungsjahre haben, unterstelle ich mal. Die Abschläge aus der halben EMRT bleiben erhalten, die andere Hälfte wird aus den dann zu diesem Zeitpunkt geltenden Abschlägen aus der Altersrente berechnet. Bis 2028 ist es aber noch ein Weilchen hin, warten Sie die weitere Entwicklung in der DRV einfach ab und fragen Sie alle halbe Dekade mal nach, ob sich bei den Altersrenten etwas geändert hat/auch bei Ihnen könnten 'Veränderungen' eintreten ... Gruß w.
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