Hallo M. Krüger,
sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und rentenrechtliche Zeiten von mindestens 35 Jahren nachweisen können, wäre der frühest mögliche Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8 % (abschlagsfrei mit 65 Jahren). Falls Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben aber 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können, wäre der Rentenbeginn für die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und einem Abschlag von 14,4 % (abschlagsfrei mit 67 Jahren). Eine abschlagsfreie Altersrente wäre ohne Schwerbehinderteneigenschaft somit erst ab 67 Jahren möglich. Für alle Altersrenten, die vor Erreichen des 67. Lebensjahres beginnen sollen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Für die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 67 Jahren, ist eine formelle Antragstellung nicht erforderlich. Sie erhalten vom Rentenversicherungsträger lediglich einen Fragebogen, der ausgefüllt zurückgegeben werden sollte.
Wir empfehlen allerdings, eine Rentenauskunft vom Rentenversicherungsträger anzufordern, damit Sie auch über etwaige Gesetzesänderungen hinsichtlich der in Frage kommenden Altersrenten informiert sind. Eine Rentenauskunft wird ab dem 55. Lebensjahr erteilt.
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