Hallo Dorothea Eisenmann,
mir ist leider nicht bekannt, inwiefern sich ein laufendes Rentenverfahren auf die Aufnahmemöglichkeiten in einer psychosomatischen Klinik auswirken. Bitte setzen Sie sich mit der vorgesehenen Klinik in Verbindung und schildern Sie den Sachverhalt. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob bzw. wann Sie den Antrag auf Weiterbehandlung stellen sollen oder können.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben, aber das sollen Ihnen besser Ihre Ärzte erklären.
Wenn Sie Ihren Arm brechen würden, gehen Sie doch auch nicht erst ins Krankenhaus wenn der Rentenbescheid da ist.
Hallo Dorothea Eisenmann,
mir ist leider nicht bekannt, inwiefern sich ein laufendes Rentenverfahren auf die Aufnahmemöglichkeiten in einer psychosomatischen Klinik auswirken. Bitte setzen Sie sich mit der vorgesehenen Klinik in Verbindung und schildern Sie den Sachverhalt. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob bzw. wann Sie den Antrag auf Weiterbehandlung stellen sollen oder können.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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