Hallo Horst Pfrommer,
eine freiwillige Versicherung ist dann zulässig, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Der Link in einem Vorbeitrag ist hilfreich. Hier können Sie alles rund um das Thema "Freiwillige Versicherung" nachlesen. Unabhängig davon können Sie bzw. Ihre Ehefrau einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort Ihre Fragen klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung