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Experten-Antwort

Einzahlung von 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen

von Pfrommer, Horst08.09.2024 | 07:43
471 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehefrau Jittirat Pfrommer (55 Jahre alt) ist thailändische Staatsbürgerin und hat noch nie in Deutschland gearbeitet. Ein Jahr VHS Kurs für den B2 Sprachnachweis hat Sie auch gemacht, leider nicht bestanden. Die Stadtverwaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht, es besteht die Möglichkeit 60 Monate Rentenbeiträge freiwillig für Sie einzuzahlen. Damit bekommt meine Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie gehen wir da vor und natürlich sollten wir auch wissen, welche Kosten da auf uns zukommen ? Und wird der einjährige Sprachkurs Deutsch bei der Volkshochschule als Rentenzeit anerkannt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst Pfrommer, 

 

eine freiwillige Versicherung ist dann zulässig, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Der Link in einem Vorbeitrag ist hilfreich. Hier können Sie alles rund um das Thema "Freiwillige Versicherung" nachlesen. Unabhängig davon können Sie bzw. Ihre Ehefrau einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger vereinbaren und dort Ihre Fragen klären.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 08.09.2024 | 08:18
Es müssen Beitragszeiten sein, daher wird der Sprachkurs nicht angerechnet. Freiwillige Beiträge können noch bis Ende März 2025 für 2024 eingezahlt werden und dann laufend, bis die 60 Monate erreicht sind. Die mögliche Zahlungshöhe und sonstigen Modalitäten können Sie hier erfahren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Rentenbeiträgeam 08.09.2024 | 08:23
Zunächst sollten Sie hier keine Echtnamen angeben in diesem anonymen Forum. Wenn Sie einige Zeit verheirtate sind, sollte Ihre Ehefrau eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten unabhängig von freiwilligen Einzahlungen in die deutsche Rentenversicherung. Freiwillige Rentenbeiträge kann man jederzeit auf Antrag einzahlen, solange man nicht schon Pflichtversicherungsbeiträge bezahlt (zum Berispiel durch abhängige Beschäftigung oder aufgrund Sozialleistungen wie ALG1 oder Krankengeld). Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit rund 100 Euro, der Höchstbetrag gut 1.400 Euro.
Schadeam 08.09.2024 | 10:20
5 Jahre Mindestbeitrag kosten ca 6000€ und bringen mit 67 eine Monatsrente von ca 25-30 €. Die 5 Jahre sind dann frühestens 12/28 voll. Bringt also frühestens 2029 die Genehmigung des Aufenthaltes.
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