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Experten-Antwort

Einzahlung zum Ausgleich von Abschlägen

von Thomas Boleck11.10.2019 | 10:27
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bereits eine Teilzahlung zum Ausgleich der Abschläge geleistet. Wenn ich über die nächsten Jahre weitere Zahlungen leisten möchte, muss ich dann jedes mal einen neuen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Muss ich für diesen neuen Antrag dann auch jedes mal eine Arbeitgeberbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen? Wie lange habe ich nach einer Information durch die Rentenversicherung Zeit die Zahlung zu leisten? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas Boleck,

die errechnete Beitragssumme gilt bei Zahlung innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Bescheides. Danach oder bei Teilzahlungen ergeben sich andere Werte. Für weitere Zahlungen ist ein neuer Antrag aber nicht erforderlich. Falls Sie einen vollständigen Ausgleich anstreben, können Sie eine neue Auskunft mit den aktuellen Werten anfordern (Vordrucke V0210 + V0211):

https://deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.pdf;jsessionid=F8421A3275C3F24BBF1BA5B23A628187.delivery1-8-replication?__blob=publicationFile&v=4

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.pdf;jsessionid=98149AD5EEF5807424F737CCA30305DD.delivery2-2-replication?__blob=publicationFile&v=4

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Bartlam 11.10.2019 | 10:59
Hallo, wenn Sie bereits eine Rentenauskunft über die Höhe des Ausgleichs der Rentenminderung erhalten haben, steht dort ja drin wie viel Sie maximal zum Ausgleich der Rentenminderung einzahlen können. Sie überweisen dann einfach (auf die angegebene Bankverbindung mit Verwendungszweck) maximal zweimal im Kalenderjahr einen gewünschten Betrag und erhalten dann wieder eine Mitteilung, wie viel Sie eingezahlt haben, was das an Entgeltpunkten ausmacht und welcher Betrag noch eingezahlt werden kann. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
Schadeam 11.10.2019 | 13:03
Die beiden Antworten zeigen wieder mal den Unterschied zwischen Theorie und Praxis, bzw. die durchaus vorhandenen unterschiedlichen Verfahrensweisen verschiedener Versicherungsträger. Ich würde einfach mal einen weiteren Betrag überweisen und wenn mein Träger dann einen erneuten Formantrag will, muss ich eben in den "sauren Apfel der Bürokratie beißen" (was aber andererseits auch nicht wirklich weh tut). :) schönes WE
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