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Experten-Antwort

Einzahlungen in die Rentenversicherung nach Beginn der Regelaltersrente und bei Weiterarbeit

von Kurt04.11.2025 | 17:11
404 Ansichten
9 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ab Januar wieder bei meinem Arbeitgeber ein paar Stunden arbeiten und gute 2000 € verdienen. Meine Regelaltersrente würde ich auf 99,99 % reduzieren, da ich gelesen habe, dass es dann eventuell auch Krankengeld gäbe. Macht es rechnerisch Sinn auf die Rentenversicherung Freiheit zu verzichten und weiter einzuzahlen? Ich kann das schlecht einschätzen, würde ich auf die zusätzlichen Einzahlungen auch die 6 % Zuschlag pro Jahr bekommen? Machen das überhaupt welche?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.11.2025 | 06:53
Uwe schrieb
Wer mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Rentnerinnen und Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt auch in diesem Fall: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge. Aber, wie es schon gesagt wurde, das ist alles eine Wette auf ein langes Leben. Ich persönlich würde das nicht machen und ich kenne auch niemanden, der das macht.

Hallo Kurt, 

 

die Auskunft von Uwe ist korrekt.

Ob sich diese Einzahlungen für einen selbst lohnen muss jeder für sich individuell entscheiden.

 

Die Versicherungsfreiheit tritt jedoch nur bei Bezug einer AltersVOLLrente nach Erreichen des Regelalters ein.

Sollten Sie sich daher für eine Teilrente entscheiden, sind sie bei mehr als geringfügiger Weiterbeschäftigung auch weiterhin versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

 

Bei Fragen zu Ihrem Krankengeldanspruch wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

8 Antworten

Kommt drauf anam 04.11.2025 | 17:16
Ob sich das für Sie lohnt oder nicht, weiß niemand. Wenn Sie sehr alt werden, lohnt es sich finanziell, wenn Sie eher früh sterben (ganz grob vor dem Alter von 85), lohnt es sich eher nicht. Eine EM-Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes leben. PS: Steuerliche Aspekte spielen in Ihrer Situation vergleichsweise eher eine kleinere Rolle.
Uweam 04.11.2025 | 17:22
Wer mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Rentnerinnen und Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt auch in diesem Fall: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge. Aber, wie es schon gesagt wurde, das ist alles eine Wette auf ein langes Leben. Ich persönlich würde das nicht machen und ich kenne auch niemanden, der das macht.
Fehleram 04.11.2025 | 17:43
Kurt schrieb

EM-Rente ?

Das "EM-" ist natürlich falsch, einfach ignorieren :-)
KSCam 04.11.2025 | 21:49
Bei 2.000 brutto neben der Rente zahlen Sie monatlich186€ RV Beitrag oder eben nicht, im Jahr also 2.232€. Tun Sie dies steigert sich Jahr für Jahr die Monatsrente um etwa 20€. Rechnen Sie selbst, man sollte die jeweilige Rentensteigerung also knapp 10 Jahre überleben. Oder man spart sich Beiträge in Höhe von monatlich 186€ plus den Steuervorteil der kommenden Aktivrente.
Tinaam 05.11.2025 | 06:31
Wenn Sie - wie oben beschrieben - eine Teilrente beziehen, sind Sie versicherungspflichtig und MÜSSEN Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Option, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, hat man nur bei Bezug einer Vollrente.
KSCam 05.11.2025 | 21:22
Tina schrieb

Wenn Sie - wie oben beschrieben - eine Teilrente beziehen, sind Sie versicherungspflichtig und MÜSSEN Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Option, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, hat man nur bei Bezug einer Vollrente.

Wie groß der Vorteil des Krankengeldes bei einer Teilrente ist, müsste zudem mit der Krankenkasse geklärt werden. Ob das die zuzahlenden Rentenbeiträge aufwiegt, ist ein weiteres Rechenspiel und die berühmte Wette auf ein langes Leben. Wer gesund alt wird, braucht vielleicht gar kein KG?
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