Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Einzelne Fehltage im Rentenverlauf

von Fragesteller XY31.10.2024 | 08:33
1488 Ansichten
9 Antworten
Liebes Experten-Team, im Grunde wurde meine Frage hier im Forum schon (fast ?) beantwortet. Da ich aber gelesen habe, dass die Sachlage von Fall zu Fall auch mal unterschiedlich ausgelegt werden kann, will ich doch versuchen, das alles eben auf mich bezogen zu klären. Vielleicht hilft das ja auch noch anderen Lesern. Bis zum Renteneintritt habe ich noch einige Jahre. In meinem bisherigen Versicherungsverlauf fehlen zwei einzelne Tage... ... bis 31.08.1996 Zivildienst 02.09.1996 bis 14.01.1997 arbeitslos Es fehlt hier also der 01.09.1996. Diesen Tag gab es aber nun einmal... Es war ein Sonntag. 15.01.1997 bis 30.06.2022 Lohn und Brot 02.07.2022 bis 30.11.2023 arbeitslos Auch hier fehlt der erste des Monats: der 01.07.2022... Das war ein Freitag. Nun natürlich meine Frage: Muss ich mir deswegen Gedanken machen oder kann ich mit diesen Daten (und den anderen hier nicht aufgeführten, welche dann allerdings ab Beginn der Ausbildungszeit ansonsten lückenlos sind) meinen bisherigen Versicherungsverlauf absegnen lassen ? Vielen Dank für Ihre Mühe MfG Fragesteller XY

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2024 | 08:56

Hallo Fragesteller XY,

 

Monate, die nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, zählen als volle Monate. Die Monate September 1996 und Juli 2022 werden daher bei der Ermittlung der Wartezeitmonate und Rentenanwartschaften voll berücksichtigt. Wegen dieser einzelnen Tage ist eine Überprüfung nicht erforderlich.

8 Antworten

Amenam 31.10.2024 | 08:45
"Absegnen" macht die Kirche :-) Und einzelne fehlende Tage sind im Versicherungsverlauf natürlich ohne Bedeutung und stellen keine "Lücke" dar, solange jeder Monat mit mindestens 1 Tag belegt ist.
Katrin am 31.10.2024 | 09:12
Wie ist denn das wenn man seid März 2023 die Erwerbsminderungsrente einklagt, stimmt das das da die 5 Jahre zählen wo man sie erwerbsminderungsrente beantragt hat Bei mir antragstellung Mai 2021 Widerspruch Ablehnung März 2023 Vielleicht kann mir da jemand helfen
Der Pfarreram 31.10.2024 | 09:13
Amen schrieb

"Absegnen" macht die Kirche :-)

Und einzelne fehlende Tage sind im Versicherungsverlauf natürlich ohne Bedeutung und stellen keine "Lücke" dar, solange jeder Monat mit mindestens 1 Tag belegt ist.

Das hiesse ja, dass man, wenn man nur 1 Tag pro Kalendermonat arbeiten/nachweisen muss, man in 45Jahren nur 540 Arbeitstage haben muss? Das entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat 27 Monate, also 2 Jahre und 3 Monate die man effektiv gearbeitet haben muss für die 45 Jahre?
Peter T.am 31.10.2024 | 09:24
Katrin schrieb

Wie ist denn das wenn man seid März 2023 die Erwerbsminderungsrente einklagt, stimmt das das da die 5 Jahre zählen wo man sie erwerbsminderungsrente beantragt hat

Bei mir antragstellung Mai 2021

Widerspruch Ablehnung März 2023

Vielleicht kann mir da jemand helfen

Bitte sich nicht an fremde Themen ranhängen. Erstens geht es unter ubd Ihre Frage hat mit der Ausgangsfrage so gut wie nicht gemeinsam. Der Leistungsfall (Tag des Eintritts der Erwerbsminderung) ist der Stichtag, vor dem die 3/5 Regelung greift. Dies kann bei Ihnen vor oder nach der Antragstellung sein, wenn das Verfahren schon so lange läuft...
Mini-Renteam 31.10.2024 | 09:38
Der Pfarrer schrieb

Das hiesse ja, dass man, wenn man nur 1 Tag pro Kalendermonat arbeiten/nachweisen muss, man in 45Jahren nur 540 Arbeitstage haben muss?

Das entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat 27 Monate, also 2 Jahre und 3 Monate die man effektiv gearbeitet haben muss für die 45 Jahre?

Und von der daraus resultierenden Mini-Rente darf man sich anschließend in jedem Monat an einem Tag ein Eis oder eine Torte gönnen. Klingt nach einem perfekten Plan ;)
xyam 31.10.2024 | 10:29
Der Pfarrer schrieb

Das hiesse ja, dass man, wenn man nur 1 Tag pro Kalendermonat arbeiten/nachweisen muss, man in 45Jahren nur 540 Arbeitstage haben muss?

Das entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat 27 Monate, also 2 Jahre und 3 Monate die man effektiv gearbeitet haben muss für die 45 Jahre?

Ja, am besten unterschreiben Sie einen Arbeitsvertrag (Minijob) mit einer Regelarbeitszeit von 1 Tag pro Monat und lassen sich nicht von der Versicherungspflicht befreien. Fragen Sie auch mal Ihre Krankenkasse dazu. Falls Sie evangelisch sind, könnte Ihr Ehepartner :innen ggf. noch familienmitversichert werden. Steuerfrei sowieso. ALG I läßt sich übrigens ähnlich strecken, um mehr anrechenbare Monate zu bekommen.
Ingo Paaram 31.10.2024 | 13:21
Amen schrieb

"Absegnen" macht die Kirche :-)

Und einzelne fehlende Tage sind im Versicherungsverlauf natürlich ohne Bedeutung und stellen keine "Lücke" dar, solange jeder Monat mit mindestens 1 Tag belegt ist.

Was die Belegung der Monate angeht, reicht ein angebrochener Monat ( noch ) für einen gewerteten vollen Monat. Aber IHRE Zeit der Arbeitslosigkeit ist keine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit wie von 1982 bis 1991. Sondern eine Beitragszeit. Und jeweils 1 Tag länger bedeutet dann etwas höhere Beitragszahlung. Sie hätten sich pünktlich bzw. im voraus arbeitslos melden müssen zum 1. des Monats. Persönlich vor Ort spätestens dann am nächsten Werktag. Übrigens ist die spätere Berechnung zur KVdR taggenau. Tage ohne Krankenkasse / Rentenversicherung besser vermeiden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026