Hallo Fragesteller XY,
Monate, die nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, zählen als volle Monate. Die Monate September 1996 und Juli 2022 werden daher bei der Ermittlung der Wartezeitmonate und Rentenanwartschaften voll berücksichtigt. Wegen dieser einzelnen Tage ist eine Überprüfung nicht erforderlich.
"Absegnen" macht die Kirche :-)
Und einzelne fehlende Tage sind im Versicherungsverlauf natürlich ohne Bedeutung und stellen keine "Lücke" dar, solange jeder Monat mit mindestens 1 Tag belegt ist.
Wie ist denn das wenn man seid März 2023 die Erwerbsminderungsrente einklagt, stimmt das das da die 5 Jahre zählen wo man sie erwerbsminderungsrente beantragt hat
Bei mir antragstellung Mai 2021
Widerspruch Ablehnung März 2023
Vielleicht kann mir da jemand helfen
Das hiesse ja, dass man, wenn man nur 1 Tag pro Kalendermonat arbeiten/nachweisen muss, man in 45Jahren nur 540 Arbeitstage haben muss?
Das entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat 27 Monate, also 2 Jahre und 3 Monate die man effektiv gearbeitet haben muss für die 45 Jahre?
Das hiesse ja, dass man, wenn man nur 1 Tag pro Kalendermonat arbeiten/nachweisen muss, man in 45Jahren nur 540 Arbeitstage haben muss?
Das entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat 27 Monate, also 2 Jahre und 3 Monate die man effektiv gearbeitet haben muss für die 45 Jahre?
Wie ist denn das wenn man seid März 2023 die Erwerbsminderungsrente einklagt, stimmt das das da die 5 Jahre zählen wo man sie erwerbsminderungsrente beantragt hat
Bei mir antragstellung Mai 2021
Widerspruch Ablehnung März 2023
Vielleicht kann mir da jemand helfen
"Absegnen" macht die Kirche :-)
Und einzelne fehlende Tage sind im Versicherungsverlauf natürlich ohne Bedeutung und stellen keine "Lücke" dar, solange jeder Monat mit mindestens 1 Tag belegt ist.
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