Hallo Lebensfreude,
dem Beitrag von ??? kann ich grundsätzlich erst einmal nur zustimmen.
Zum Thema Elternzeit und Elterngeld kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine weiteren Angaben machen. Soweit Sie hierzu weitere Informationen wünschen, kann ich Ihnen lediglich die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu diesem Thema empfehlen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html.
Hallo Lebensfreude,
sorry, dann sollten Sie es nochmal hier
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=89272.html
oder hier
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
versuchen.
Ich hoffe, jetzt klappts...
Ein Elternteil bekommt in dieser Zeit weiter die Kindererziehungszeit angerechnet. In der Regel ist das die Mutter, soll es der Vater sein, muss rechtzeitig eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Der andere Elternteil erhält nur dann weitere Zeiten, wenn es sich um bezahlten Urlaub bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis handelt.
Sie können gemeinsam insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen.
Ein unbezahlter Urlaub ist nicht nötig, denn bei der freien Zeit handelt es sich grundsätzlich um Elternzeit.
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