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Experten-Antwort

Elterngeld

von Lebensfreude24.11.2010 | 06:49
1729 Ansichten
7 Antworten
Guten Morgen ! Wir bekommen Elterngeld und wollen die Zeit nutzen, um in Asien 5 Monate Urlaub mit dem Kleinen zu machen. Wie funktioniert das mit den Einzahlungen in die Rente ? Geht das in der Zeit weiter ? Schönen Tag noch Lebensfreude

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.11.2010 | 10:18

Hallo Lebensfreude,

dem Beitrag von ??? kann ich grundsätzlich erst einmal nur zustimmen.

Zum Thema Elternzeit und Elterngeld kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine weiteren Angaben machen. Soweit Sie hierzu weitere Informationen wünschen, kann ich Ihnen lediglich die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu diesem Thema empfehlen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html.

Experten-Antwortam 24.11.2010 | 10:38

Hallo Lebensfreude,

sorry, dann sollten Sie es nochmal hier

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=89272.html

oder hier

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

versuchen.

Ich hoffe, jetzt klappts...

5 Antworten

???am 24.11.2010 | 08:52
Ein Elternteil bekommt in dieser Zeit weiter die Kindererziehungszeit angerechnet. In der Regel ist das die Mutter, soll es der Vater sein, muss rechtzeitig eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Der andere Elternteil erhält nur dann weitere Zeiten, wenn es sich um bezahlten Urlaub bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis handelt.
andjessiam 24.11.2010 | 09:21
Sie können gemeinsam insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Ein unbezahlter Urlaub ist nicht nötig, denn bei der freien Zeit handelt es sich grundsätzlich um Elternzeit.
Lebensfreudeam 24.11.2010 | 09:09
??? schrieb

Ein Elternteil bekommt in dieser Zeit weiter die Kindererziehungszeit angerechnet. In der Regel ist das die Mutter, soll es der Vater sein, muss rechtzeitig eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Der andere Elternteil erhält nur dann weitere Zeiten, wenn es sich um bezahlten Urlaub bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis handelt.

Schade ! Bezahlten Urlaub bekomme ich maximal für 3 Monate, zwei Jahre zusammengelegt. Dann muß ich in der Personalabteilung nachfragen, ob ich für die restlichen Monate unbezahlten Urlaub bekomme. Muß ich da irgendwie wegen dem unbezahlten Urlaub aktiv werden, wegen den Renteneinzahlungen ? Danke ! Lebensfreude
Lebensfreudeam 24.11.2010 | 09:41
andjessi schrieb

Sie können gemeinsam insgesamt bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen.

Ein unbezahlter Urlaub ist nicht nötig, denn bei der freien Zeit handelt es sich grundsätzlich um Elternzeit.

Hmmm, ich habe mich damit noch nicht so richtig beschäftigt. Also kann man die 14 Monate, wie man will, auf die Eltern aufteilen ? Z.B. jeder nimmt 7 Monate und das dann gleichzeitig ? Lebensfreude
Lebensfreudeam 24.11.2010 | 10:22
Danke Experte, nur, der Link funktioniert nicht. Ist das nur bei mir ? Lebensfreude
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