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Experten-Antwort

Elterngeld beide Eltern

von Lali07.02.2024 | 18:11
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3 Antworten

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Ich (Deutsche Rentenversicherung) habe neben der Elternzeit meiner Frau (Beamtin) 2 Monate Elterngeld in 2019 nach dem BEEG bezogen. Bin ich richtig in der Annahme, dass mir für diese 2 Monate in der Rentenversicherung keine Zeit angerechnet wird? Kann ich nachträglich, also z.b. in 2024, die Zustimmung meiner Frau vorausgesetzt, diese 2 Monate auf Antrag bei meinem Rentenkonto anrechnen lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lali,

 

richtig ist folgendes:

-> so ganz automatisch werden niemandem Kinderjahre angerechnet.

-> Standardproblem => Ein Kind, 1x mögliche Kindergutschriften, aber meistens zwei Elternteile die profitieren könnten.

Wenn sie die Kinder überwiegend erzogen haben und ihre Frau das bestätigt, dann können Kinderjahre auch noch viele Jahre in der Zukunft vorgemerkt werden.

-> es muss aber klar sein, dass nur ein Elternteil die Kinderjahre für einen Zeitraum bekommt. Wenn sie die 2 Monate haben wollen, dann kann ihre Frau die Zeit nicht in ihrer Beamtenversorgung bekommen. Da wäre dann die Frage, ob die Frau bereits wieder am arbeiten war.

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2 Antworten

kurz und knappam 07.02.2024 | 18:23
Das liest sich so, als waren Sie und Ihre Frau gleichzeitig zu Hause und haben somit in dieser Zeit das Kind gemeinsam erzogen. Dann aber wird eine Kindererziehung immer der Mutter zugeordnet. Und für eine gemeinsame Erklärung wäre es auch schon zu spät. Aber lesen Sie sich bitte selbst noch einmal die genauen Voraussetzungen für Kindererziehung und Kinderberücksichtigungszeiten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Und lassen Sie sich dann ggfs. auch noch einmal von der zuständigen DRV beraten bzw. auch von der die spätere Pension Ihrer Frau zahlenden Stelle, damit auch Kindererziehungszeiten, die Ihrer Frau zustehen, nicht verloren gehen.
Ultraam 08.02.2024 | 07:14
Vielleicht haben Sie nur unglücklich formuliert. Waren Sie wirklich "neben" der Elternzeit Ihrer Frau - also gleichzeitig - wegen der Kindererziehung zuhause, oder haben Sie für diese zwei Monate getauscht? Falls Ihre Frau in den zwei Monaten gearbeitet hat während Sie zuhause geblieben sind, haben Sie nach objektiven Gesichtspunkten die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet und können die Erziehungszeiten im eigenen Rentenkonto anerkennen lassen.
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