Hallo Lali,
richtig ist folgendes:
-> so ganz automatisch werden niemandem Kinderjahre angerechnet.
-> Standardproblem => Ein Kind, 1x mögliche Kindergutschriften, aber meistens zwei Elternteile die profitieren könnten.
Wenn sie die Kinder überwiegend erzogen haben und ihre Frau das bestätigt, dann können Kinderjahre auch noch viele Jahre in der Zukunft vorgemerkt werden.
-> es muss aber klar sein, dass nur ein Elternteil die Kinderjahre für einen Zeitraum bekommt. Wenn sie die 2 Monate haben wollen, dann kann ihre Frau die Zeit nicht in ihrer Beamtenversorgung bekommen. Da wäre dann die Frage, ob die Frau bereits wieder am arbeiten war.