Hallo J. Z.,
derjenige Elternteil, der die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommt, erwirbt in dieser Zeit Pflichtbeitragszeiten.
Aus einem parallelen Minijob können keine weiteren Beitragsmonate erzielt werden. Es würde sich lediglich minimal auf die Rentenhöhe auswirken, wenn aus dem Minijob Beitragsanteile als Arbeitnehmer gezahlt würden.
Die Entscheidung über die Beitragszahlung oder Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in einem Minijob gilt für diesen Minijob auf Dauer.
Sobald Ihr Verdienst die Minijob-Grenze übersteigt, werden wieder Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.