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Experten-Antwort

Elternzeit Minijob und RV Befreiung?

von Ariga27.03.2025 | 16:59
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5 Antworten

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In welchen Fällen macht es Sinn, sich von der RV-Pflicht in einem Minijob befreien zu lassen? Ich bin nun ein Jahr in Elternzeit mit 2 Kindern, die schon 5 und 8 sind. Werde bei einem anderen Arbeitgeber auf Minijob Basis beschäftigt werden - dies aber evtl. auch über die Elternzeit hinaus, also wenn ich am anderen Job wieder tätig sein werde. Macht es nun Sinn, mich für das eine Jahr von der RV im Minijob befreien zu lassen, oder ist es sinnvoller, Jahre anzusammlen? Würde sich die Lage ändern, wenn ich 2 Jahre Elternzeit hätte? Danke für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Besser mit PflichtbeiträgenEine Befreiung macht eigentlich nur Sinn, wenn man absehbar langjährig eine EM-Rente bezieht, weil dann die paar Entgeltpunkt-Bruchteile meist zu gar keiner Erhöhung der Altersrente führen (wegen Bestandsschutz). Zur Rentenerhöhung der Altersrente trägt das nur sehr wenig bei, weil die Beiträge in Euro sehr niedrig sind. Für das Erreichen bestimmter Mindest-Wartezeiten (5 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre)kann ein Minijob mit Pflicht-Beiträgen aber sehr wertvoll sein und auch, um sich das Anrecht auf eine zukünftige EM-Rente zu erhalten, wenn man sonst keine Pflichtbeiträge zahlt. Da man bei (gewerblichen) Minijobs selber ja nur 3,6 Prozent selber zahlen muss, lohnen sich dann Beiträge eigentlich immer.

Dieser Antwort ist nichts hinzuzufügen. 

Gerne können Sie sich aber auch in Ihrer zuständigen Beratungsstelle nochmals individuell zu diesem Thema beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Besser mit Pflichtbeiträgenam 27.03.2025 | 18:01
Eine Befreiung macht eigentlich nur Sinn, wenn man absehbar langjährig eine EM-Rente bezieht, weil dann die paar Entgeltpunkt-Bruchteile meist zu gar keiner Erhöhung der Altersrente führen (wegen Bestandsschutz). Zur Rentenerhöhung der Altersrente trägt das nur sehr wenig bei, weil die Beiträge in Euro sehr niedrig sind. Für das Erreichen bestimmter Mindest-Wartezeiten (5 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre)kann ein Minijob mit Pflicht-Beiträgen aber sehr wertvoll sein und auch, um sich das Anrecht auf eine zukünftige EM-Rente zu erhalten, wenn man sonst keine Pflichtbeiträge zahlt. Da man bei (gewerblichen) Minijobs selber ja nur 3,6 Prozent selber zahlen muss, lohnen sich dann Beiträge eigentlich immer.
Tippam 27.03.2025 | 18:08
Für derartige Fragen, sollte der Antwortende Zugriff auf Ihr Versicherungskonto haben. Daher sollten Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.
Rentenschmiedam 28.03.2025 | 07:36
Beachten Sie bitte, dass der Verzicht auf die Versicherungspflicht für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gilt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden. Mit besten Grüßen
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