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Elternzeit / Rente Mann und Frau

von König 211.01.2010 | 20:14
2822 Ansichten
3 Antworten
Hallo Expertenteam, ich und meine Frau haben einen Sohn bekommen ( 07.12.2009 ). Wir nehmen beidegleichzeitig Eltrenzeit ( Ich 2 Monate, meine Frau den Rest ) Die Erziehungszeit 3 Jahre nimmt meine Frau.Wir erziehen unseren Sohn zusammen ( ich natürlich nach meiner Arbeit ) Welche Formulare V800 oder V810 oder,oder.... müssen wir ausfüllen damit bei uns keine Lücken in der Rente enstehen. Wir waren vor der Geburt beide Berufstätig.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.01.2010 | 08:56

Aus den Beiträgen von "Wolfgang" und "Beitrag" können Sie die für Sie notwendigen Informationen entnehmen. Da rückwirkend betrachtet die Kindererziehungszeit immer dem zugeordnet wird, der tatsächlich überwiegend erzogen hat, genügt es tatsächlich in der Zukunft die entsprechenden Formulare auszufüllen. Aus heutiger Sicht sind dies die Formulare V800 und V805 jeweils für jeden Elternteil.

Nur für den Fall, dass eine Riesterförderung gewährt werden soll, und keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten in Ihrem Versicherungskonto enthalten sind, muss die Kindererziehungszeit früher beantragt werden, da die Pflichtversicherung Voraussetzung für die Gewährung der Zulagen ist.

2 Antworten

Wolfgangam 11.01.2010 | 20:33
Hallo König2, für Ihre Frau braucht zunächst mal nichts ausgefüllt zu werden, da der Natur der Sache folgend (klar, Mutter erzieht immer die Kinder allein oder überwiegend, das würde spätestens im Rentenantrag ohne Probleme per Erklärung (V800) so akzeptiert werden) Ihre Frau keine Fristen für irgendwelche Erklärungen einhalten müsste. Auch ein Vater, der nachweist (!), dass er Kinder allein/überwiegend erzogen hat (hier: Elternzeit bei Ihnen), muss keine Fristen für die Anerkennung der Kindererziehungszeit (KEZ) /Berücksichtigungszeit (BÜZ) für Kindererziehung beachten. Warten Sie mit dem Formularen einfach noch ein paar Jahre ab (so 10 etwa ...und produzieren Sie fleischig weiter ;-) - die KEZ und BÜZ werden nur für abgelaufene Zeiträume seitens der Rentenversicherung anerkannt, nicht im Voraus. Die Vordrucke werden daher mehrfach für abgelaufene KEZ/BÜZ auszufüllen sein. Sofern bei Ihnen etwaige Sondertatbestände (hört sich ja fürchterlich an ;-) ...Beamte, Selbständige und und und sein sollten - fragen Sie bitte vorsorglich in der nächsten Beratungsstelle nach, ob Sie da was Besonderes beachten müssten, wem diese Zeiten den größten Nutzen bringen. Gruß w.
Beitragam 12.01.2010 | 09:24
Da Ihre Frau sicherlich auch einmal jährlich eine Renteninformation zugeschickt bekommt, wäre eine sinnvolle Lösung auch, die Kindererziehungszeiten alle 2 Jahre zu beantragen, also erstmals am besten im Januar 2012. Dann würde auf den Renteninfos auch immer der Betrag ausgewiesen werden, der bei Erwerbsminderung erwartbar wäre. Ist keine Pflicht aber eine Empfehlung. Und dann den V 800. Weiterhin sollte man recht zeitnah über zusätzl.priv.Altersvorsorge nachdenken, falls nicht bereits geschehen und sich zunächst unabhängig und vollständig informieren. ZB bei einer Beratungsstelle der RV oder bei der Verbraucherzentrale. Bei einer Riestervorsorge gäbe es Zulagen von insgesamt jährlich 454,- Eur, falls dies Ihr erstes Kind ist. MfG
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